Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 489 vom 14.07.2021

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Mittelfranken

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 1. Juli 2021, Az. III.6-BO8122.0/29/7

Zweitausschreibung

Die Stelle eines Referenten/einer Referentin (m/w/d) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Mittelfranken ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 (Regierungsschuldirektor/Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich. Es handelt sich hierbei um eine Zweitausschreibung.

Es können sich staatliche bayerische Beamte/Beamtinnen (m/w/d) mit der Lehramtsbefähigung für Sonderpädagogik bewerben, die über eine mehrjährige Erfahrung im bayerischen Förderschuldienst, davon mindestens vier Jahre in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 oder höher, aufweisen.

Das Förderschulwesen in Mittelfranken umfasst 62 staatliche und private Förderschulen aller Förderschwerpunkte einschließlich der dazugehörigen schulvorbereitenden Einrichtungen, Berufsschulen zur Sonderpädagogischen Förderung sowie vier Schulen für Kranke an verschiedenen Klinikstandorten.

Dem Referenten/Der Referentin (m/w/d) sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:

  • Unmittelbare Zuständigkeit für die SFZ in der Stadt Nürnberg, sowie für das Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache in Nürnberg
  • Unmittelbare Zuständigkeit für die Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Hören (und weiterer Förderbedarf)
  • Unmittelbare Zuständigkeit für die Förderzentren körperlich, motorische Entwicklung
  • Elecok und Unterstützte Kommunikation
  • Fachfragen der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung sowie Hören und körperlich, motorische Entwicklung
  • Konzeptionelle Weiterentwicklung der Sonderpädagogischen Förderzentren in allen Förderstufen
    (mit 41.2 und 41.5)
  • Betreuung des MSD (Mobiler Sonderpädagogischer Dienst)
  • Betreuung der MSH (Mobile Sonderpädagogische Hilfe)

Vorausgesetzt werden:

  • Umfassende Kenntnisse in mehreren sonderpädagogischen Fachrichtungen
  • Erfahrung in innovativ-fachlichen sowie organisatorisch-strukturellen Steuerungs- und Planungsaufgaben
  • Ausgewiesene, vertiefte EDV-Kenntnisse

Wünschenswert sind:

  • Vielfältige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit kommunalen Behörden,
  • Vernetzung mit außerschulischen Organisationen
  • Vertiefte Kenntnisse in administrativen und verwaltungsinternen Strukturen der Schulverwaltung

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin (m/w/d) Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

Die ausgeschriebenen Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

Die Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen (m/w/d) werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen (m/w/d) für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt.

Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) zuständigen Regierung einzureichen.

Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.

Stefan Graf

Ministerialdirektor