Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 547 vom 04.08.2021

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2232.1-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Volksschulen (Grund- und Hauptschulen - ab 2013: Grund- und Mittelschulen)
  • Allgemeines

2232.1-K

Schulversuch StarS hoch V: Starke Schulen – starker Verbund

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 13. Juli 2021, Az. VII.3-BS4646.0/11/7

Die Stiftung Bildungspakt Bayern führt in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „StarSV: Starke Schulen – starker Verbund“ nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch:

1.
Inhalte und Ziele

1Die Mittelschule ist ein fester und unentbehrlicher Bestandteil der Bildungslandschaft in Bayern und für Kommunen ein bedeutender Standortfaktor. 2Der Schulversuch „StarSV: Starke Schulen – starker Verbund“ hat sich zum Ziel gesetzt, die vor zehn Jahren eingerichteten Mittelschulverbünde inhaltlich weiterzuentwickeln, um sowohl eine Stärkung der Verbünde als auch der im Verbund kooperierenden Einzelschulen zu erreichen. 3Angestrebt wird eine Intensivierung der Zusammenarbeit innerhalb der Verbünde durch die Entwicklung passgenauer pädagogischer, organisatorischer und struktureller Konzepte. 4Im Schulversuch generierte Ansätze werden erprobt und ausgewertet, um erfolgversprechende Maßnahmen bayernweit zu ermöglichen bzw. zu implementieren.

5Im Einzelnen geht es im Schulversuch um die

  • Sicherung und Weiterentwicklung eines attraktiven, qualitätsvollen und auf die Region/das Einzugsgebiet abgestimmten Bildungsangebots der Mittelschule im jeweiligen Verbund;
  • Übernahme von Verantwortung durch und für den Verbund durch die Entwicklung von tragfähigen, effizienten und passgenauen Kooperationsformen;
  • Einrichtung schulübergreifender, handlungsfähiger und synergetischer Leitungsteams;
  • Unterstützung der Zielsetzung durch die Zusammenarbeit der Schulaufwandsträger der Verbundschulen;
  • Entwicklung zu einer Verbundgemeinschaft, die Verantwortung für das Bildungsangebot im Verbundsprengel übernimmt.

6Die genannten Ziele sollen insbesondere durch folgende Maßnahmen innerhalb verschiedener Handlungsfelder erreicht werden:

7Handlungsfeld Einzelschule:

  • Schaffung eines Konsenses im Hinblick auf das Zusammenwirken im Verbund;
  • Stärkung und Weiterentwicklung des Schulprofils durch Schwerpunktsetzungen;
  • Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen, externen Partnern vor Ort.

8Handlungsfeld Verbund:

  • partnerschaftliche Übernahme von gemeinsamer Verantwortung;
  • Bildung eines institutionalisierten, eng zusammenarbeitenden Leitungsteams;
  • Nutzung des eigenverantwortlichen Handlungsspielraums des Verbunds.

9Handlungsfeld Kooperation mit Sachaufwandsträgern:

  • Weiterentwicklung der Bildungsgemeinschaft in der Region durch Profilbildung und Kooperation;
  • aktive Zusammenarbeit in der Verbundversammlung.
2.
Laufzeit

Der Schulversuch beginnt zum Schuljahr 2021/2022 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2023/2024.

3.
Modellverbünde

1Folgende Verbünde mit den dazugehörigen Schulen haben sich erfolgreich beworben und nehmen am Schulversuch teil:

Schulverbund Schulnamen Schulnr. Reg.-
bez.
Altötting-Neuötting Weiß-Ferdl-Mittelschule, Altötting 2326 Obb.
Max-Fellermeier-Mittelschule, Neuötting 2344
Mittelschule Tüßling 2354
Südost, Giesing,
Harlaching, Ramersdorf
Mittelschule München, Ichostraße 2 2201 Obb.
Mittelschule München, Fromundstraße 5 2172
Mittelschule München, Cincinnatistraße 63 2135
Mittelschule München, Perlacher Straße 114 2231
Rosenheim 1 Mittelschule Rosenheim-Westerndorf St. Peter 1202 Obb.
Mittelschule Rosenheim, Am Luitpoldpark 2125
Deggendorf-Metten St.-Martin-Mittelschule Deggendorf 3577 Ndb.
Theodor-Heuss-Mittelschule Deggendorf 3579
Mittelschule Metten 3612
VierStädtedreieck Mittelschule Pressath 4750 Opf.
Markus-Gottwalt-Mittelschule Eschenbach i. d. Opf. 4729
Mittelschule Grafenwöhr 4736
Mitttelschule Kirchenthumbach 4739
Regnitztal Mittelschule Hirschaid 5610 Ofr.
Mittelschule Strullendorf 5632
Mittelschule Hallerndorf 5728
Eckersdorf/
Hummeltal/
Neudrossenfeld
Mittelschule Eckersdorf 5649 Ofr.
Mittelschule Hummeltal 5656
Friedrich-von-Ellrodt-Mittelschule Neudrossenfeld 5832
Schwabach Stadt
und Land
Mittelschule Wendelstein 6945 Mfr.
Karl-Dehm-Mittelschule Schwabach 6690
Johannes-Kern-Mittelschule Schwabach 6691
Mittelschule Rednitzhembach 6931
Schweinfurt West Mittelschule Holderhecke Bergrheinfeld 7884 Ufr.
Balthasar-Neumann-Mittelschule Werneck 7918
Bad Brückenau Mittelschule Bad Brückenau 7646 Ufr.
Sinntalschule Wildflecken – Mittelschule 7685
Oy-Pfronten Mittelschule Oy-Mittelberg 8956 Schw.
Mittelschule Pfronten 8852
Donau-Günz Maria-Theresia-Mittelschule Günzburg 8710 Schw.
Freiherr-von-Stain-Mittelschule Ichenhausen 8715
Mittelschule Leipheim 8724
Mittelschule Wasserburg 8735

2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellverbünde mit den dazugehörigen Schulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.

3Die teilnehmenden Modellverbünde erhalten ab dem Schuljahr 2021/2022 rechnerisch vier Anrechnungsstunden je Einzelschule im Verbund für die Entwicklungsarbeit sowie als zusätzliche Leitungszeit, die vom Leitungsteam bedarfsgerecht auf die Verbundschulen verteilt werden.

4.
Durchführung und Rahmen

1Der Schulversuch StarSV wird wissenschaftlich begleitet und beraten. 2Die Ergebnisse werden mit wissenschaftlicher Unterstützung evaluiert.

3Den rechtlichen Rahmen des Schulversuchs StarSV bilden die Art. 81 bis 83 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG).

5.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor