Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 594 vom 25.08.2021

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Berufsbegleitender Lehrgang für Heilpädagogische Förderlehrerinnen und
Förderlehrer zum Erwerb der Unterrichtsgenehmigung für den Sportunterricht in der
Grundschulstufe an Förderschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 11. August 2021, Az. III.6-BP8031.1/8/3

1.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus veranstaltet in den Jahren 2021 bis 2022 einen berufsbegleitenden Lehrgang für Heilpädagogische Förderlehrerinnen und Förderlehrer zur Erteilung von Sportunterricht in der Grundschulstufe an Förderschulen, sofern eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Teilnehmern erreicht wird. Damit erweitern sich das Sportangebot und die Einsatzmöglichkeiten für Heilpädagogische Förderlehrkräfte an Förderschulen.

Lehrgang 102/928-01 in Oberhaching

2.
Im Mittelpunkt des Lehrgangs stehen die Didaktik und Methodik zur Umsetzung der Lehrplaninhalte des LehrplanPlus im Fach Sport der Förderschulen in der Grundschulstufe einschließlich der Sicherheitserziehung und des Gesundheitsschutzes. Ausgenommen hiervon ist das sportliche Handlungsfeld Schwimmen, für das eine zusätzliche Weiterbildung erforderlich ist. Der Lehrgang besteht aus einem Vorbereitungslehrgang (insgesamt 10 Tage), der mit sportpraktischen Demonstrationsprüfungen abschließt, sowie aus einem Weiterbildungslehrgang (insgesamt 10 Tage), der mit einer Prüfungslehrprobe und einer mündlichen Prüfung zur Fachtheorie abschließt. Zum Weiterbildungslehrgang kann nur zugelassen werden, wer am Vorbereitungslehrgang mit Erfolg teilgenommen hat. Der Lehrgang umfasst in enger Verzahnung Theorie und Praxis. Nach dem Vorbereitungslehrgang sind im Eigenstudium als Vorbereitung auf den Weiterbildungslehrgang theoretische Kenntnisse zu erwerben bzw. zu vertiefen.

Der Lehrgang ist vorgesehen für Heilpädagogische Förderlehrerinnen und Förderlehrer an staatlichen und nichtstaatlichen Förderschulen. Mit der Ausschreibung zum Lehrgang sollen vor allem Heilpädagogische Förderlehrerinnen und Förderlehrer angesprochen werden, die bereits mehrere Jahre ihren Dienst an Förderschulen versehen. Die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) sollten sich mindestens drei Jahre lang im Dienst an Förderschulen bewährt haben und in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen.

3.
Kriterium für die Auswahl der bis zu 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (m/w/d) ist vor allem die Dauer der bisherigen Tätigkeit im staatlichen oder privaten Förderschuldienst. Je Förderschule können sich zwar mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer (m/w/d) bewerben, bei der Auswahl kann jedoch aus unterrichtsorganisatorischen Gründen in der Regel nur eine Person berücksichtigt werden.

Zulassungsvoraussetzungen für den Lehrgang sind die Vorlage:

  • eines Nachweises über eine Erste-Hilfe-Ausbildung (mind. 9 Unterrichtseinheiten) sowie des Deutschen Sportabzeichens in Bronze (beide Nachweise nicht älter als drei Jahre; sofern deren Erbringung aufgrund der Corona-Pandemie zur Anmeldefrist nicht möglich ist, sind die Nachweise spätestens bis zu Beginn des Weiterbildungslehrgangs nachzureichen),
  • die schriftliche Bestätigung der Schulleitung (Formblatt), dass die Bewerberin/der Bewerber im Rahmen des Sportunterrichts in der Grundschulstufe der Förderschule benötigt wird,
  • und eine Verpflichtungserklärung der Bewerberin/des Bewerbers über die Teilnahme an beiden Lehrgangsteilen.
4.
Der Lehrgang soll vorbehaltlich des weiteren Pandemieverlaufs im Schuljahr 2021/22 begonnen und abgeschlossen werden.

Die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs dient dem Nachweis der fachlichen Voraussetzungen zur Erteilung des Sportunterrichts (ausgenommen das sportliche Handlungsfeld Schwimmen) in den Grundschulstufen an Förderschulen. Darüber hinaus eröffnet sie den Zugang zum Angebot der staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht.

5.
Der Lehrgang ist gebührenfrei. Nichtstaatliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer (m/w/d) haben im Falle der auswärtigen Unterbringung während der Wochenkurse für die anfallenden Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst aufzukommen. Falls die privaten Schulträger diese Kosten übernehmen, können ihnen die Auslagen als notwendiger Schulaufwand ersetzt werden.
6.
Bewerbungen sind auf dem Dienstweg über FIBS bis spätestens 31. Oktober 2021 an die Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule (LASPO) zu richten. Neben einem Antrag auf Zulassung zur Ausbildung ist ein Lebenslauf erforderlich, der Angaben zur beruflichen Ausbildung und zur bisherigen beruflichen Verwendung enthält.
7.
Die Zulassung erfolgt in jedem Falle unter der Bedingung, dass die Teilnehmerin oder der Teilnehmer (m/w/d) die Ausbildung zu Ende führt und nicht vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen in ihrer oder seiner Person liegenden Gründen aus dem staatlichen oder nichtstaatlichen Förderschuldienst innerhalb des Freistaates Bayern ausscheidet.

Das Staatsministerium kann im Einzelfall auf die Rückforderung ganz oder teilweise verzichten, wenn diese eine besondere Härte bedeuten würde.

8.
Die Organisation der Lehrgänge obliegt der LASPO. Über die Zulassung zum Lehrgang und über nähere Einzelheiten der Durchführung, insbesondere der Termine, werden die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) rechtzeitig vor Beginn des Lehrgangs von der LASPO unterrichtet.

Stefan Graf

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 34