Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 598 vom 25.08.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Verwaltungsvorschrift

2020.1-I
  • Verwaltung
  • Kommunalrecht
  • Kommunales Verfassungsrecht
  • Gemeinden

2020.1-I

Verzeichnis der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und
gemeindefreien Gebiete in Bayern nach dem Stand am 1. Juli 2021

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 11. August 2021, Az. B3-1402-10-1

  1. 1. 1Das nachfolgende Verzeichnis tritt an die Stelle des Verzeichnisses der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und gemeindefreien Gebiete in Bayern nach dem Stand am 1. Januar 2018 (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 21. März 2018, AllMBl. S. 209). 2Es führt die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und gemeindefreien Gebiete im Einzelnen auf, gegliedert nach Regierungsbezirken und Landkreisen. 3Es berücksichtigt das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Kommunalgliederungsgesetzes vom 23. Juni 2021 (GVBl. S. 342).
  2. 2. Nach dem Stand am 1. Juli 2021 gibt es in Bayern
71 Landkreise
2 056 Gemeinden
davon
25 kreisfreie Gemeinden
29 Große Kreisstädte
982 Mitgliedsgemeinden in
311 Verwaltungsgemeinschaften
174 gemeindefreie Gebiete.
  1. 3. Die Abkürzungen und das Symbol nach dem Namen haben folgende Bedeutung:
GKSt = Große Kreisstadt
St = Stadt
M = Markt
* = Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft.

Karl Michael Scheufele

Ministerialdirektor



Anlage