Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 604 vom 01.09.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibung

des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 20. August 2021

In der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in nächster Zeit zu besetzen:

  1. 1. Eine Stelle einer Richterin/eines Richters (m/w/d) am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bei den Senaten in Ansbach (Besoldungsgruppe R 2)
  2. 2. Eine Stelle einer Vorsitzenden Richterin/eines Vorsitzenden Richters (m/w/d) am Verwaltungsgericht Augsburg (Besoldungsgruppe R 2)

Für die ausgeschriebenen Stellen können nur Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) berücksichtigt werden, die bereits über hinreichende verwaltungsrichterliche Berufserfahrung als Richterin/Richter (m/w/d) am Verwaltungsgericht auf Lebenszeit verfügen und bei denen die Eignung für eine Verwendung als Richterin/Richter (m/w/d) am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Nr. 1) bzw. die Eignung für eine Verwendung als Vorsitzende Richterin/Vorsitzender Richter (m/w/d) am Verwaltungsgericht (Nr. 2) in der aktuellen dienstlichen Beurteilung festgestellt wurde.

Bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung werden die Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) bevorzugt berücksichtigt, die über eine ausreichend lange Berufserfahrung als Juristin/Jurist (m/w/d) in der Ministerialverwaltung, am Bundesverfassungsgericht, am Bundesverwaltungsgericht oder einer vergleichbaren Institution auf europäischer/internationaler Ebene verfügen. Dem wird für die unter Nr. 2 ausgeschriebene Stelle eine ausreichend lange Berufserfahrung als Richterin/Richter (m/w/d) am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gleichgestellt.

Bewerbungen um diese Stellen sind bis 30. September 2021 auf dem Dienstweg beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration einzureichen.

Die Bewerbung von Frauen wird begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.