Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 609 vom 01.09.2021

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Einstufungsprüfung 2022
zur Aufnahme in die Fachakademie für Sozialpädagogik

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 12. August 2021, Az. VI.5-BS 9202-8-7a.61 088

  1. 1. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien (FakO), insbesondere nach § 90 FakO.
  2. 2. Die Einstufungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Aufgabe im Fach Deutsch (Bearbeitungszeit 180 Minuten) und einer schriftlichen Aufgabe aus den Fächern Politik und Gesellschaft und Geschichte (90 Minuten).
  3. 3. Den Prüfungsaufgaben werden in Deutsch und Geschichte die Lehrpläne für die Vorklasse der Berufsoberschule und in Politik und Gesellschaft der Lehrplan der Wirtschaftsschule zugrunde gelegt. Als Lernhilfe können u. a. die im jeweiligen Bereich zugelassenen Schulbücher bzw. Arbeitshefte verwendet werden.
  4. 4. Die Zulassung zur Einstufungsprüfung 2022 ist bis spätestens 18. Februar 2022 bei der Schulaufsichtsbehörde zu beantragen.
  5. 5. Die Einstufungsprüfung 2022 findet am Mittwoch, den 9. März 2022, zu folgenden Zeiten statt:
Deutsch: 9.30 bis 12.30 Uhr
Politik und Gesellschaft/Geschichte: 14.00 bis 15.30 Uhr
  1. 6. Die Einstufungsprüfung ist bestanden, wenn in jedem der beiden Prüfungsteile mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen.

Die Prüfung kann einmal wiederholt werden; darauf sind die erfolglosen Prüfungsteilnehmer schriftlich hinzuweisen.

Stefan Graf

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 35