Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 613 vom 01.09.2021

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

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  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Modellversuche (siehe auch die einzelnen Schularten)

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Schulversuch Mitdenken! Mitreden! Mitgestalten! (MIT!) – SMV an Grundschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 17. August 2021, Az. VII.3-BS4340-6a.73 780

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus führt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulversuch „Mitdenken! Mitreden! Mitgestalten! (MIT!) – SMV an Grundschulen“ nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch:

  1. 1. Ausgangslage

1Der Bayerische Landtag fordert mit dem Beschluss „Demokratie mitdenken und mitgestalten II: Schülermitverantwortung (SMV) auch an Grundschulen etablieren“ vom 7. November 2019 (Drs. 18/4658) das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf, ein Konzept zum schrittweisen und altersgemäßen Aufbau der Schülermitverantwortung (SMV) an Grundschulen vorzulegen. 2Bisher ist die Schülermitverantwortung (SMV) an weiterführenden und beruflichen Schulen gesetzlich als Schülervertretung verankert (vgl. Art. 62 f. Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)). 3Für Grundschulen bestehen auf Basis des LehrplanPLUS bereits Ansätze zur Partizipation und zum Demokratielernen (u. a. Klassenämter, Klassensprecherinnen und Klassensprecher). 4An diese wird im Zuge einer Ausweitung und Stärkung der Partizipation im Rahmen des Schulversuchs „Mitdenken! Mitreden! Mitgestalten! (MIT!) – SMV an Grundschulen“ angeknüpft.

  1. 2. Ziele und Inhalte

1Der Schulversuch „Mitdenken! Mitreden! Mitgestalten! (MIT!) – SMV an Grundschulen“ hat sich zum Ziel gesetzt, Konzepte zur Partizipation in grundschulspezifischen SMV-Strukturen und zum Demokratielernen zu entwickeln und zu erproben. 2Angestrebt wird die Stärkung der Demokratieerziehung und die nachhaltige Förderung des Kompetenzerwerbs der Schülerinnen und Schüler im Demokratielernen insbesondere durch eine stärkere Einbindung und umfassendere Teilhabe der Schülerinnen und Schüler an der Gestaltung von Unterricht und Schulleben.

3Folgende Ämter und Gremien werden im Rahmen des Schulversuchs geprüft und ggf. erprobt: Klassensprecherinnen und Klassensprecher, Jahrgangsstufensprecherinnen und Jahrgangsstufensprecher, Schülersprecherinnen und Schülersprecher, Klassenrat, Klassensprecherversammlung, Jahrgangsstufenversammlung und Schülerausschuss. 4Einbezogen werden auch Modelle des Schulparlaments (vgl. Beschluss des Bayerischen Landtags vom 7. November 2019, Drs. 18/4659): Schulparlament i. e. S., Schülerparlament und Schulversammlung. 5Der Ausbau der Schülermitverantwortung (SMV) auf Schulebene eröffnet die Möglichkeit zur Einrichtung eines Schulforums und zur Einrichtung einer Schülervertretung auf kommunaler Ebene, ggf. in Kooperation mit einem Kinder- bzw. Jugendparlament vor Ort.

6Erprobt werden mit dem Ziel der Erfahrung von Selbstwirksamkeit auf Seiten der Schülerinnen und Schüler u. a. Wahlverfahren, Aufgaben und Befugnisse, Abläufe von Sitzungen und Versammlungen, Möglichkeiten der Selbstorganisation sowie Inhalte und Formen der Mitbestimmung.

7Im Schulversuch entwickelte Ansätze und Modelle werden erprobt und ausgewertet, um zu entscheiden, welche Elemente der Schülerpartizipation an der Grundschule im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) bzw. in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) eingeführt bzw. welche rechtlichen Bestimmungen modifiziert oder ergänzt werden. 8Informationen, Materialien sowie (Zwischen-)Ergebnisse des Schulversuchs werden sukzessive veröffentlicht, um eine frühe Multiplikation von Anregungen und Praxisbeispielen, die eine intensivere und wirksamere Mitwirkung anstreben, zu erreichen.

  1. 3. Laufzeit

Der Schulversuch beginnt zum Schuljahr 2021/2022 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2023/2024.

  1. 4. Modellschulen

1Folgende Modellschulen haben sich erfolgreich beworben und nehmen am Schulversuch teil:

Schulnamen Schulnr. Schulamt Reg.-
bez.
1 Johannes-Hess-Grundschule Burghausen 2329 Altötting Obb
2 Grundschule Mühldorf a. Inn-Mößling 2708 Mühldorf a. Inn
3 Josef-Dering-Grundschule Eichenau 2588 Fürstenfeldbruck
4 Grundschule Karlsfeld an der Krenmoosstraße 2432 Dachau
5 Heinrich-Braun-Grundschule Trostberg 2952 Traunstein
6 Franziska-Hager-Grundschule Prien a. Chiemsee 2998 Rosenheim
7 Grundschule Dorfen am Mühlanger 2199 Erding
8 Grundschule München, Schererplatz 3 2246 München Stadt
9 Grundschule München, Berg-am-Laim-Straße 142 2139 München Stadt
10 Grundschule Stephansposching 3609 Deggendorf Ndb
11 Grundschule Haidenhof 3527 Passau
12 Von-der-Tann-Grundschule Regensburg 4540 Regensburg Opf
13 Grundschule Teunz 4866 Schwandorf
14 Kunigunden-Grundschule Bamberg 5507 Bamberg Ofr
15 Grundschule Hof-Krötenbruck 5579 Hof
16 Grundschule Coburg-Neuses 5557 Coburg
17 Grundschule Ottensoos 6856 Nürnberger Land Mfr
18 Stephani-Grundschule Gunzenhausen 6961 Weißenburg/
Gunzenhausen
19 Grundschule Nürnberg Friedrich-Hegel-Schule 6594 Nürnberg Stadt
20 Grundschule Bubenreuth 6774 Erlangen/
Erlangen-Höchstadt
21 Grundschule Ipsheim 6893 Neustadt a. d. Aisch/
Bad Windsheim
22 Grundschule Fürth, Hans-Sachs-Straße 6564 Fürth/
Fürth-Land
23 Grundschule Wendelstein 6944 Roth/
Schwabach
24 Georg-Anton-Urlaub-Grundschule Thüngersheim 7967 Würzburg Ufr
25 Friedrich-Fleischmann-Grundschule Marktheidenfeld 7860 Karlstadt
26 Grundschule Augsburg-Centerville-Süd 8553 Augsburg Schw
27 Leonhart-Fuchs-Grundschule Wemding 8849 Donau-Ries
28 Bachtal-Grundschule Syrgenstein-Bachhagel 8693 Dillingen
29 Grundschule Neu-Ulm-Stadtmitte 8757 Neu-Ulm
30 Grundschule Weißensberg 8806 Oberallgäu

2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.

3Die teilnehmenden Modellschulen erhalten ab dem Schuljahr 2021/2022 je eine Anrechnungsstunde für die Entwicklungsarbeit.

  1. 5. Durchführung und Rahmen

1Der Schulversuch „Mitdenken! Mitreden! Mitgestalten! (MIT!) – SMV an Grundschulen“ wird vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) begleitet und von einem wissenschaftlichen Beirat sowie einem Projektbeirat beraten. 2Die Ergebnisse werden mit wissenschaftlicher Unterstützung evaluiert.

  1. 6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2024 außer Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor