Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 619 vom 08.09.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 5cc1e6511c1f3ff2999388dc3de72f1c682f76b6fec8ad591b132edd17b9ffee

Verwaltungsvorschrift

2230.1.3-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Modellversuche (siehe auch die einzelnen Schularten)

2230.1.3-K

Schulversuch Prüfungskultur innovativ

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 27. August 2021, Az. VII.3-BP7004.0/104

Die Stiftung Bildungspakt Bayern führt in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen den Schulversuch „Prüfungskultur innovativ“ nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen durch:

1.
Inhalte und Ziele

1An Mittel- und Realschule sowie Gymnasium wird ein breites Spektrum digitaler Leistungserhebungen (ohne Abschlussprüfungen) erprobt. 2Die neuen Formate erfassen insbesondere diejenigen Kompetenzen, die für Studium und Beruf sowie die Bewältigung des Alltags in einer digitalisierten Welt notwendig sind.

3Die Erweiterung des Spektrums der Leistungsnachweise um digitale bzw. digital gestützte Formate führt zu einem konsequenten Einsatz digitaler Medien im Unterricht. 4Gleichermaßen ist es folgerichtig, dass Leistungserhebungen abbilden, wie – im Kontext von digital gestütztem Lernen – Medienkompetenz sowie informatisches Wissen vermittelt werden.

5Eine digital gestützte Prüfungskultur wirkt sich nicht nur nachhaltig auf Lehr- und Lernprozesse aus, sondern erweitert auch in pädagogisch-didaktischer Hinsicht die Bandbreite der Leistungsnachweise.

6Die genannten Ziele sollen insbesondere durch folgende Maßnahmen innerhalb verschiedener Handlungsfelder erreicht werden:

  • Identifikation und Erprobung geeigneter Formate für digital gestützte und auch kooperative Leistungserhebungen unter Beachtung der pädagogisch-didaktischen Anforderungen der jeweiligen Fächer;
  • Klärung der rechtlichen Voraussetzungen und Anforderungen;
  • Klärung der technischen Anforderungen;
  • Entwicklung von datenschutzkonformen Verfahren zur digitalen Durchführung und Archivierung von Leistungserhebungen;
  • Erarbeitung von Verfahren zur validen Beurteilung von Leistungen bei kooperativen und mediengestützten Aufgaben;
  • Klärung von Möglichkeiten für schriftliche Leistungserhebungen im Distanzunterricht;
  • Erstes Ausloten von Möglichkeiten digital gestützter Abschlussprüfungen unter Beachtung ihrer besonderen Bedeutung und der damit verbundenen Anforderungen.
2.
Laufzeit

Der Schulversuch beginnt zum Schuljahr 2021/2022 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2022/2023.

3.
Modellschulen

1Folgende Schulen nehmen am Schulversuch teil:

Schulnamen Schulnr. Reg.-
bez.
Mittelschulen
1. Wilhelm-Conrad-Röntgen-Mittelschule Weilheim 2993 Obb.
2. Mittelschule Burgkirchen a. d. Alz 2339 Obb.
3. Mittelschule Neunburg v. W. 4843 Opf.
4. Mittelschule Ebern 7730 Ufr.
5. Karl-Dehm-Mittelschule Schwabach 6690 Mfr.
Realschulen
6. Staatliche Realschule Poing 0527 Obb.
7. Staatliche Realschule Gauting 0476 Obb.
8. Staatliche Realschule Schöllnach 0693 Ndb.
9. Staatliche Realschule Arnstorf 0652 Ndb.
10. Staatliche Realschule am Europakanal, Erlangen II 0686 Mfr.
Gymnasien
11. Gymnasium Ottobrunn 0250 Obb.
12. Gymnasium Pfarrkirchen 0257 Ndb.
13. Gymnasium Casimirianum Coburg 0054 Ofr.
14. Gymnasium Veitshöchheim 0969 Ufr.
15. Gymnasium Königsbrunn 0137 Schw.

2Mit der Teilnahme am Schulversuch verpflichten sich die Modellschulen neben der zielgerichteten Bearbeitung der Entwicklungsaufgaben zur regelmäßigen Teilnahme an Arbeitstagungen sowie zur Mitarbeit an der Multiplikation und Evaluation der Ergebnisse.

3Die teilnehmenden Modellschulen erhalten ab dem Schuljahr 2021/2022 fünf Anrechnungsstunden je Schule für die Entwicklungsarbeit.

4.
Durchführung und Rahmen

Die Arbeit der Schulen wird von einem Projektbeirat mit Vertretern des ISB und der Schulabteilungen begleitet.

5.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2023 außer Kraft.

Adolf Präbst

Ministerialdirigent