Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 644 vom 15.09.2021

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung von Funktionsstellen (m/w/d)
an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 19. August 2021, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.72 007

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung (m/w/d) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgender Schule zu besetzen:

Berufliche Oberschule Neu-Ulm, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Die Schwerpunkte der Tätigkeit sind Planung und Durchführung vielfältiger schulorganisatorischer und verwaltungstechnischer Aufgaben, Beratung und Unterstützung der Schulleitung, aktive Mitgestaltung von Schulentwicklungsprozessen sowie Übernahme von Führungsverantwortung im Rahmen der Personalentwicklung, insbesondere auch als Mitglied der erweiterten Schulleitung.

Erwartet wird die Bewerbung von Persönlichkeiten mit überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft sowie ausgeprägten sozialen und kommunikativen Kompetenzen und großer Freude, im Team innovativ zu arbeiten. Langjährige Erfahrung mit Unterricht und organisatorischen Rahmenbedingungen an der FOS/BOS wird vorausgesetzt. Darüber hinaus sollte der Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) auch Erfahrung in der Inklusionsarbeit, im Veranstaltungsmanagement sowie in der Unterrichts- und Prüfungsorganisation mitbringen. Die Bereitschaft, einschlägige Kompetenzen im Bereich des Schulrechts zu erwerben, wird erwartet.

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Lehrkräfte (m/w/d) im Beamtenverhältnis oder im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis beim Freistaat Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen, soweit sie derzeit an einer beruflichen Schule tätig sind, jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin (m/w/d) am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nimmt bzw. wohnhaft ist.

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte (m/w/d) von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens zwölf Monate tätig war oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020 Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer und durch das Einstellen im Schulintranet bekannt zu geben.

Adolf Präbst

Ministerialdirigent