Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 73 vom 27.01.2021

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Qualifikationsprüfung (Zweite Prüfung)
der Förderlehrerinnen und Förderlehrer 2022

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 14. Januar 2021, Az. III.3-BS7176.0/6/15

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus führt die Qualifikationsprüfung 2022 nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer (Förderlehrerprüfungsordnung II – ZAPO/FöL II) vom 15. Juli 2011 (GVBl. S. 387), die zuletzt durch § 2 der Verordnung vom 24. April 2020 (GVBl. S. 246) geändert worden ist, für diejenigen Förderlehreranwärter durch, die im September 2020 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Die Prüfung ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 LlbG und hat Wettbewerbscharakter.

1.
Zur Prüfung werden gemäß § 10 (ZAPO/FöL II) die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen,
a)
für die die Prüfung nach § 9 Abs. 2 (ZAPO/FöL II) ausgeschrieben wurde,
b)
die aufgrund einer Verlängerung ihres Vorbereitungsdienstes dieser Prüfung zugewiesen sind,
c)
die zur Wiederholung der Prüfung wegen Nichtbestehens (§ 6 Abs. 1 ZAPO/FöL II) in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind,
d)
die auf Antrag sich dieser Prüfung zur Notenverbesserung (§ 6 Abs. 2 ZAPO/FöL II) unterziehen wollen.
2.
Die Meldungen zur Prüfung zur Notenverbesserung nach § 6 Abs. 2 ZAPO/FöL II sind innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses an das Prüfungsamt bei der zuständigen Regierung zu richten (siehe oben Nr. 1 Buchst. d).
3.
Der schulpraktische Teil der Prüfung findet im Zeitraum vom 31. Januar 2022 bis 3. Juni 2022 statt.
4.
Die mündliche Prüfung findet im Zeitraum vom 7. Juni 2022 bis 10. Juni 2022 statt.
5.
Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 11. April 2022 statt.
6.
Für die Prüfungsteilnehmer 2022, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 1. August 2022 festgelegt.

Stefan Graf

Ministerialdirigent

StAnz. Nr. 4