Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 752 vom 27.10.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Digitales

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 2417039301F60A8E68140ABF34F8710B420E434DF7C75B6FE8FB0D521BC2E5D0

Verwaltungsvorschrift

7072-D
  • Wirtschaftsrecht
  • Wirtschaftsverfassung
  • Wirtschaftsförderung
  • Förderungsprogramme mit regionalpolitischer Zielsetzung

7072-D

Zweite Änderung der Förderrichtlinie digitales Rathaus

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales

vom 27. September 2021, Az. B3.2-6821-1-4

§ 1

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Richtlinie zur Förderung der Bereitstellung von Online-Diensten im kommunalen Bereich (Förderrichtlinie digitales Rathaus – FöRdR) vom 19. Juli 2019 (BayMBI. Nr. 290), die durch Bekanntmachung vom 15. Dezember 2020 (BayMBl. 2021 Nr. 16) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1. In Nr. 4.1.1 werden die Wörter „als Online Service“ durch die Wörter „in den „Online-Verfahren““
    ersetzt.
  2. 2. Es wird folgende neue Nr. 4.1.5 eingefügt:
„4.1.5
1Abweichend von Nrn. 4.1.1 und 4.1.2 können folgende Online-Dienste und sonstige Systeme gefördert werden: Online-Terminvereinbarung, Online-Fundbüro und Ratsinformationssystem. 2Diese Online-Dienste und Systeme müssen im BayernPortal verfügbar sein.“
  1. 3. In Nr. 4.2 Satz 2 wird das Wort „Maßnahmebeginn“ durch das Wort „Vorhabenbeginn“ ersetzt.
  2. 4. In Nr. 5.3 wird die Angabe „5 000“ durch die Angabe „2 500“ ersetzt.
  3. 5. In Nr. 7.1.4 Buchst. c werden die Wörter „Online Services“ durch die Wörter „Online-Verfahren“
    ersetzt.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.

Hans Michael Strepp

Ministerialdirektor