Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 752 vom 27.10.2021

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Staatsministerium für Digitales

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Verwaltungsvorschrift

7072-D
  • Wirtschaftsrecht
  • Wirtschaftsverfassung
  • Wirtschaftsförderung
  • Förderungsprogramme mit regionalpolitischer Zielsetzung

7072-D

Zweite Änderung der Förderrichtlinie digitales Rathaus

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales

vom 27. September 2021, Az. B3.2-6821-1-4

§ 1

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Richtlinie zur Förderung der Bereitstellung von Online-Diensten im kommunalen Bereich (Förderrichtlinie digitales Rathaus – FöRdR) vom 19. Juli 2019 (BayMBI. Nr. 290), die durch Bekanntmachung vom 15. Dezember 2020 (BayMBl. 2021 Nr. 16) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.In Nr. 4.1.1 werden die Wörter „als Online Service“ durch die Wörter „in den „Online-Verfahren““
    ersetzt.
  2. 2.Es wird folgende neue Nr. 4.1.5 eingefügt:
„4.1.5
1Abweichend von Nrn. 4.1.1 und 4.1.2 können folgende Online-Dienste und sonstige Systeme gefördert werden: Online-Terminvereinbarung, Online-Fundbüro und Ratsinformationssystem. 2Diese Online-Dienste und Systeme müssen im BayernPortal verfügbar sein.“
  1. 3.In Nr. 4.2 Satz 2 wird das Wort „Maßnahmebeginn“ durch das Wort „Vorhabenbeginn“ ersetzt.
  2. 4.In Nr. 5.3 wird die Angabe „5 000“ durch die Angabe „2 500“ ersetzt.
  3. 5.In Nr. 7.1.4 Buchst. c werden die Wörter „Online Services“ durch die Wörter „Online-Verfahren“
    ersetzt.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.

Hans Michael Strepp

Ministerialdirektor