Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 758 vom 27.10.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Sonstige Bekanntmachung

2126-1-18-G

Begründung der Verordnung zur Änderung der Vierzehnten
Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

vom 27. Oktober 2021

Die Begründung der Verordnung zur Änderung der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) vom 27. Oktober 2021 (BayMBl. Nr. 757) wird im Hinblick auf § 28a Abs. 5 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bekannt gemacht.

Die vorliegende Verordnung beruht auf § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1, §§ 28a, 28c Satz 3 IfSG in Verbindung mit § 11 SchAusnahmV und § 9 Nr. 5 DelV.

Durch die Verordnung wird die Geltungsdauer der im Übrigen unveränderten 14. BayIfSMV bis zum Ablauf des 24. November 2021 verlängert. Zur Begründung der fortbestehenden Maßnahmen wird zunächst auf die Begründung der 14. BayIfSMV vom 1. September 2021 (BayMBl. Nr. 616) sowie auf die Begründungen der Verordnungen zur Änderung der 14. BayIfSMV vom 15. September 2021 (BayMBl. Nr. 662), vom 30. September 2021 (BayMBl. Nr. 711), vom 5. Oktober 2021 (BayMBl. Nr. 716) und vom 14. Oktober 2021 (BayMBl. Nr. 734) verwiesen.

Das maßgebliche Lagebild für die vorliegende Verordnung stellt sich wie folgt dar:

Von der letzten Aprilwoche bis Anfang Juli waren die Zahlen der neu mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Infizierten kontinuierlich gesunken. Nach einem daran anschließenden Anstieg der Fallzahlen zeigte sich bei den Infektionszahlen in Bayern in der Gesamttendenz über sechs Wochen eine Plateaubildung, wobei die 7-Tage-Inzidenz gewisse Schwankungen aufwies. Seit Mitte Oktober ist ein deutlicher Anstieg der Meldefälle zu beobachten. Am 27. Oktober 2021 liegt die 7-Tage-Inzidenz der Meldefälle in Bayern mit 191,3 über dem Bundesdurchschnitt von 118,0. Eine Woche zuvor, am 20. Oktober 2021, lag die 7-Tage-Inzidenz für Bayern bei 128,6, vor einem Monat, am 27. September 2021, lag der Wert bei 82,8.

Insgesamt verzeichnet nach den Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) am 27. Oktober 2021 eine kreisfreie Stadt in Bayern eine 7-Tage-Inzidenz der Meldefälle von unter 50. 85 Landkreise und kreisfreie Städte liegen bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100, davon weisen 33 Landkreise und kreisfreie Städte einen Wert von über 200 auf, 13 davon einen Wert von über 300, 5 davon einen Wert von über 400 und davon liegt ein Landkreis über dem Wert von 500 (https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1). Damit zeigt sich in Bayern erneut ein hohes Infektionsgeschehen.

Die Reproduktionszahl lag in den vergangenen Tagen kontinuierlich über 1. Nach RKI-Berechnungen lag der 7-Tage-R-Wert für Bayern am 27. Oktober 2021 bei 1,10 und ebenso für Deutschland bei 1,10.

Während die Zahl der COVID-19-Patienten, die stationär behandelt werden mussten, seit Anfang Mai kontinuierlich sank, werden seit etwa Mitte August wieder deutlich höhere Zahlen, aktuell auf einem Niveau von um die 1 500, beobachtet. Die Zahl der mit stationär zu versorgenden COVID-19-Patienten belegten Betten stieg seitdem insgesamt um 1 399 auf nunmehr 1 498 an, d. h. die Gesamtzahl der mit COVID-19-Patienten belegten Betten hat sich etwa fünfzehnfach vervielfältigt. Insbesondere in den letzten Wochen wurde ein starker Anstieg der Anzahl der bayernweit stationär behandelten COVID-19-Patienten beobachtet. So erhöhte sich die Zahl seit der vergangenen Woche um 43 %, innerhalb der letzten beiden Wochen sogar um rund 60 %. Auch im intensivmedizinischen Bereich spiegelt sich diese Entwicklung wider (Zunahme der auf Intensivstationen versorgten COVID-19-Fälle seit Mitte August um rund 300, dies entspricht angesichts des niedrigen Ausgangsniveaus einer Steigerung von rund 640 %, Quelle: DIVI-IntensivRegister). Aktuell werden bayernweit 1 498 Patienten, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, stationär behandelt (Meldungen der Krankenhäuser in IVENA vom 27. Oktober 2021). 359 COVID-19-Fälle werden derzeit intensivmedizinisch behandelt (Meldungen der Krankenhäuser im DIVI-Intensivregister vom 27. Oktober 2021).

Angesichts der inzwischen gestiegenen Belegung mit COVID-19-Patienten und der gleichfalls gestiegenen Inzidenzwerte stellt sich die Lage in den bayerischen Krankenhäusern zunehmend angespannt dar. Regional berichten Kliniken, vor allem im intensivmedizinischen Bereich, von sehr starken Belastungen, die voraussichtlich in den nächsten Wochen nicht nachlassen werden und zum Teil bereits jetzt wieder überregionale Patientensteuerungen erforderlich machen. Deshalb wurde es den Regierungen per Allgemeinverfügung vom 30. September 2021 (BayMBl. Nr. 709) ermöglicht, im Bedarfsfall und in Abhängigkeit des prozentualen Anteils von COVID-19-Patienten an den in einem Zweckverbandsgebiet für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF-Gebiet) insgesamt belegten Intensivbetten regional und zeitlich befristet erneut die während der ersten drei pandemischen Wellen bewährten Organisationsstrukturen einzurichten. Dies betrifft insbesondere die Einsetzung der Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung für einzelne ZRF-Gebiete, die zur Steuerung der Patientenströme (jedoch nicht zu Freihalteanordnungen) befugt sind. Von dieser Befugnis hat bereits die Mehrzahl der Regierungen Gebrauch gemacht. Sämtliche Regierungen haben mittlerweile Ärztliche Koordinatoren auf Bezirksebene eingesetzt, die die Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung bei der überregionalen Steuerung der Patientenströme unterstützen. Daher gilt es nach wie vor, vor allem die Belegung der Intensivkapazitäten mit  COVID-19-Patienten engmaschig zu beobachten, da diese Bettenkategorie die Engpassressource bei der Bekämpfung der Pandemie im stationären Bereich darstellt.

In Bayern wurden bisher 16 929 828 COVID-19-Schutzimpfungen durchgeführt; 8 697 772 entfallen dabei auf Erstimpfungen, bei 8 439 240 Personen besteht bereits ein vollständiger Impfschutz. Die Erstimpfquote beträgt damit derzeit rund 66,2 % und die Quote der vollständig Geimpften 64,2 % (Stand jeweils 27. Oktober 2021). Insgesamt sind von den Personen in Bayern, die 60 Jahre oder älter sind, 84,4 % mindestens einmal geimpft, im Alter von 18 bis 59 Jahren sind es 69,3 % und im Alter von 12 bis 17 Jahren 42,0 %. Einen vollständigen Impfschutz haben 82,8 % der Personen in Bayern, die 60 Jahre oder älter sind, im Alter von 18 bis 59 Jahren haben 70,5 % den vollständigen Impfschutz und im Alter von 12 bis 17 Jahren sind es 37,8 %. Seit Mitte August besteht für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit, eine Auffrischungsimpfung zu erhalten. In Bayern wurden bisher 243 642 Auffrischungsimpfungen durchgeführt, die in der oben genannten Gesamtzahl der COVID-19-Schutzimpfungen enthalten sind.

Da inzwischen ausreichend Impfstoff für COVID-19-Schutzimpfungen vorhanden ist, besteht seit mehreren Wochen für alle Impfwilligen, für die ein Impfstoff zugelassen ist, die Möglichkeit, ohne Wartezeit umgehend eine Schutzimpfung zu erhalten. Für Kinder unter 12 Jahren ist weiterhin kein Impfstoff zugelassen.

Mit steigenden COVID-19-Impfquoten und dem Aufbau einer schützenden Grundimmunität in der Bevölkerung befindet sich Deutschland in der Übergangsphase von einem pandemischen in ein endemisches Geschehen. Insgesamt handelt es sich weltweit, in Europa und in Deutschland nach wie vor um eine ernstzunehmende Situation.

Das Ziel der infektionspräventiven Maßnahmen ist weiterhin die Minimierung schwerer Erkrankungen durch SARS-CoV-2 unter Berücksichtigung der Gesamtsituation der öffentlichen Gesundheit (Minimierung der Krankheitslast, Verfügbarkeit von ausreichend medizinischen Kapazitäten zur Versorgung der Bevölkerung, Reduktion der langfristigen durch Long-COVID verursachten Folgen sowie der Non-COVID-19-Effekte). Hierfür bleibt es wichtig, die Infektionszahlen nachhaltig niedrig zu halten. Deshalb sind weiterhin umfangreiche Zugangsbeschränkungen auf Geimpfte, Genesene und Getestete, das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken sowie die Identifizierung und Isolation infizierter Personen unverzichtbar. Unabdingbar ist weiterhin die Beachtung und Umsetzung von Hygienevorgaben: Abstandhalten, Hygiene beachten, Maskentragung im Alltag und Lüften (AHA+L-Regeln). Für die Senkung der Neuinfektionen, den Schutz der Risikogruppen und die Minimierung von schweren Erkrankungen und damit auch die Begrenzung der Belastung des Gesundheitssystems ist die Impfung der Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Das RKI stuft die Gefährdung der Gesundheit der nicht oder nur einmal geimpften Bevölkerung in Deutschland insbesondere aufgrund der Verbreitung von einigen besorgniserregenden Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 (Variants of Concern, VOC) sowie der noch nicht ausreichend hohen Impfquote insgesamt weiterhin als hoch ein. Für vollständig Geimpfte wird die Gefährdung als moderat eingeschätzt, wobei Menschen mit chronischen Erkrankungen und besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen besonders betroffen sind.

In Deutschland, wie auch im europäischen Ausland, werden derzeit fast alle Infektionen durch die besorgniserregende Delta-Variante verursacht; ihr Anteil an allen Infektionen liegt seit KW 34/2021 bei über 99,8 %. Andere Varianten von SARS-CoV-2 werden nur selten nachgewiesen. Für Delta-Infektionen sind im Vergleich zu Alpha-Infektion höhere Raten an Hospitalisation, Intensivpflichtigkeit der Betroffenen und Tod beobachtet worden, was auf eine höhere Virulenz dieser Variante hinweist.

Das RKI empfiehlt, dass unabhängig vom Impf-, Genesenen- oder Teststatus das grundsätzliche Infektionsrisiko und der eigene Beitrag zur Verbreitung von SARS-CoV-2 reduziert werden sollte.

Vor dem Hintergrund dieses Lagebilds ist die Geltungsdauer der 14. BayIfSMV bis zum Ablauf des 24. November 2021 zu verlängern. Die in der Verordnung angeordneten Maßnahmen sind weiterhin erforderlich, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden und Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

§ 2 der vorliegenden Verordnung regelt das Inkrafttreten der Änderung. Die Verordnung tritt am 28. Oktober 2021 in Kraft.