Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 778 vom 10.11.2021

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Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Satzung

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
für das Haushaltsjahr 2021

Bekanntmachung des Zweckverbandes Bayerische Musikakademie Alteglofsheim

vom 25. Oktober 2021

Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555, 1995 S. 98, BayRS 2020-6-1-I), das zuletzt durch § 4 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim für das Haushaltsjahr 2021 folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
2 129 550 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
415 200 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Eine Verpflichtungsermächtigung wurde nicht festgesetzt.

§ 4

(1) Die Verbandsumlage nach § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf 1 316 650,00 € festgesetzt.
(2) Der Freistaat Bayern hat gemäß § 15 Abs. 4 der Verbandssatzung die Hälfte der Verbandsumlage zu tragen, das sind 658 325,00 €.
Der verbleibende Betrag wird gemäß § 15 Abs. 5 der Verbandssatzung folgendermaßen umgelegt:
Bezirk Niederbayern 263 330,00 €
Bezirk Oberpfalz 263 330,00 €
Landkreis Regensburg 78 999,00 €
Stadt Regensburg 26 333,00 €
Gemeinde Alteglofsheim 26 333,00 € 658 325,00 €
1 316 650,00 €

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200 000 € festgesetzt.

§ 6

Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 41 Abs. 2 KommZG).

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.

Tanja Schweiger

Landrätin

Verbandsvorsitzende