Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 780 vom 10.11.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 079FA602E85675055E68E02A3AB20608E7CF136879436A3B1E797A1BC2C5A10B

Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Staatliche Prüfung für Schneesportlehrer 2022

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 21. Oktober 2021, Az. VII.7-BK7200-3.76 550

Die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München führt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in der Zeit vom 11. März 2022 bis 19. März 2022 in Oberstdorf und Garmisch-Partenkirchen eine staatliche Prüfung für Schneesportlehrer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl) vom 8. Februar 1999 (GVBl. S. 40), die zuletzt durch Verordnung vom 10. Februar 2021 (GVBl. S. 51) geändert worden ist, durch.

Bewerber, die alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können, richten bitte ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Prüfung für Schneesportlehrer bis spätestens 11. Februar 2022 (Posteingang) an die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München, Fachsportlehrer, Georg-Brauchle-Ring 60, 80992 München.

Dem Gesuch um Zulassung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. 1. ein tabellarischer Lebenslauf, der folgende Angaben enthält: Name, Tag und Ort der Geburt, Beruf, Schulbildung, Gang der fachlichen Ausbildung und sportlicher Werdegang des Ausbildungsteilnehmers;
  2. 2. amtliches Führungszeugnis – nicht älter als drei Monate;
  3. 3. ärztliches Zeugnis – nicht älter als drei Monate –, das die körperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Ausübung des Berufs als Fachsportlehrer in der gewählten Ausbildungsrichtung bescheinigt;
  4. 4. ein Passbild – Name und Anschrift auf der Rückseite;
  5. 5. Nachweise über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 7 BayAPOFspl;
  6. 6. Nachweis über wettkämpferische Betätigung – Bestätigungen von Vereinen bzw. Verbänden bzw. Urkunden in beglaubigter Kopie, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber in den vergangenen sechs Jahren an mindestens fünf Wettbewerben aus den Disziplinen Ski alpin, Langlauf, Telemarkski oder Snowboard teilgenommen hat und
  7. 7. Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühren.

Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technischen Universität München zur Ablegung der Prüfung einberufen.

Für die Prüfung einschließlich der Mitteilung des Prüfungsergebnisses werden für die Schneesportlehrer gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 BayAPOFspl Gebühren in Höhe von jeweils 400 Euro erhoben. Für Wiederholungsprüfungen werden Gebühren gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 BayAPOFspl erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. Für die Zulassung oder Zurückweisung der Anmeldung werden Verwaltungskosten nach dem Kostengesetz erhoben.

Bankverbindung:

Bayern LB München

IBAN: DE 10 7005 0000 0000 0248 66

BIC (Swift-Code) der Bayern LB: „bylademm“

Empfänger: Staatsoberkasse Bayern für die TUM
Verwendungszweck: Staatlichen Prüfung für Schneesportlehrer 2022
PK-Nr.: 0007.0129.7176

(Diese Nummer ist bei der Überweisung unbedingt anzugeben.)

Hinweis:
Um sicherzustellen, dass Gesuche unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff „Zulassung zur staatlichen Prüfung für Schneesportlehrer 2022“ anzugeben.

Stefan Graf

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 45