Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 893 vom 15.12.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Verwaltungsvorschrift

605-B
  • Finanzwesen
  • Finanzverwaltung und Finanzausgleich
  • Gemeindefinanzen (Kommunaler Finanzausgleich)

605-B

Änderung der Richtlinien für Zuwendungen des
Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben
kommunaler Baulastträger (RZStra)

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für
Wohnen, Bau und Verkehr und der Finanzen und für Heimat

vom 18. November 2021, Az. 43-43271-5-1 und 62-FV 6220-1/44

Regierungen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Landkreise
Städte
Gemeinden

nachrichtlich

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern
Landesbaudirektion Bayern

  1. 1. In Nr. 25 Satz 2 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr und der Finanzen und für Heimat vom 21. Dezember 2018 (BayMBl. 2019 Nr. 91) über die Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger wird die Angabe „31. Dezember 2021“ durch die Angabe „31. Dezember 2022“ ersetzt.
  2. 2. Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2021 in Kraft.

Bayerisches Staatsministerium
für Wohnen, Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium
der Finanzen und für Heimat

Helmut Schütz

Ministerialdirektor

Harald Hübner

Ministerialdirektor