Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 895 vom 15.12.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

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Verwaltungsvorschrift

787-L
  • Wirtschaftsrecht
  • Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft
  • Förderung der Landwirtschaft

787-L

Änderung der Richtlinie zur Förderung der Landjugendorganisationen (LJO)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

vom 8. November 2021, Az. A1-7130-1/94

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie zur Förderung der Landjugendorganisationen (LJO) vom 7. Oktober 2019, Az. A1-7130-1/94 (BayMBl. Nr. 424) wird wie folgt geändert:
1.1
In der Einleitung wird Satz 2 durch folgenden neuen Satz 2 ersetzt:

2Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen als freiwillige Leistung ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.“

1.2
In Nr. 2 Satz 1 werden die Wörter „Aufwendungen (Personal- und Sachkosten)“ durch die Wörter „Personal- und Sachausgaben“ ersetzt.
1.3
Nr. 5.2 wird wie folgt geändert:
1.3.1
Spiegelstrich 1 wird wie folgt geändert:
1.3.1.1
Das Wort „Personalkosten“ wird durch das Wort „Personalausgaben“ ersetzt.
1.3.1.2
Es wird folgender Wortlaut angefügt:

„soweit diese bei der förderberechtigten Landjugendorganisation bzw. dem jeweiligen Rechtsträger beschäftigt und dem Zuwendungszweck auf Landes- oder Diözesan-/Bezirksebene sowie auf Ebene der Jungbauernschaft (insbesondere Landesverband Bayerischer Junggärtner, Landesverband Bayerischer Jungzüchter) entsprechend tätig sind und die Einhaltung des Besserstellungsverbotes nach Nr. 1.3 ANBest-I gewährleistet ist; für die Katholische und Evangelische Landjugend wird einer Ausnahme von VV Nrn. 1.5 und 2.5 zu Art. 44 BayHO und Nr. 3 ANBest-I zugestimmt,“

1.3.2
Spiegelstrich 2 wird aufgehoben.
1.3.3
Im neuen Spiegelstrich 2 wird das Wort „Sachkosten“ durch das Wort „Sachausgaben“ ersetzt.
1.3.4
Im neuen Spiegelstrich 3 wird das Komma am Ende durch einen Punkt ersetzt.
1.3.5
Der bisherige Spiegelstrich 5 wird aufgehoben.
1.4
Nr. 5.3 wird wie folgt geändert:

In Spiegelstrich 2 wird das Wort „Sachkosten“ durch das Wort „Sachausgaben“ und das Wort „Aufwendungen“ durch das Wort „Ausgaben“ ersetzt.

1.5
In Nr. 5.4 Satz 2 wird das Wort „Sachkosten“ durch das Wort „Sachausgaben“ ersetzt.
1.6
Nr. 6.3.2 wird wie folgt geändert:
1.6.1
In Satz 3 wird das Wort „Personalkosten“ durch das Wort „Personalausgaben“ ersetzt.
1.6.2
In Satz 4 wird das Wort „Sachkostennachweis“ durch das Wort „Sachausgabennachweis“ ersetzt.
1.7
Nr. 7 wird wie folgt geändert:
1.7.1
Spiegelstrich 2 wird wie folgt geändert:
1.7.1.1
In Satz 1 wird das Wort „Personalkosten“ durch das Wort „Personalausgaben“ ersetzt.
1.7.1.2
In Satz 2 wird das Wort „Personalkosten“ durch das Wort „Personalausgaben“ ersetzt.
1.7.2
Spiegelstrich 3 wird wie folgt geändert:
1.7.2.1
Im Unterpunkt 1 wird nach dem Wort „Sachbericht“ folgender Wortlaut eingefügt:

„unter Einbeziehung in diesem Zusammenhang durchgeführter Maßnahmen“

1.7.2.2
Der Unterpunkt 2 wird gelöscht.
1.8
In Nr. 8 wird die Angabe „2021“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.
2.
Die Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2021 in Kraft.

Hubert Bittlmayer

Ministerialdirektor