Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 90 vom 03.02.2021

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2235.1.1.2-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Gymnasien, Deutsch-französische Gymnasien, Abendgymnasium, Kollegs (Institute zur Erlangung der Hochschulreife)
  • Gymnasien
  • Schulordnung
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2235.1.1.2-K

Änderung der Bekanntmachung über den
Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern;
hier: Zeugnismuster für die Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 19. Januar 2021, Az. V.9-BS5422.0/8/15

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern; hier: Zeugnismuster für die Gymnasien vom 17. Mai 2018 (KWMBl. S. 197), die durch Bekanntmachung vom 15. Oktober 2019 (BayMBl. Nr. 440) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Der Nr. 3 wird folgender Satz angefügt:

„Für Schülerinnen und Schüler des neunjährigen Gymnasiums wird statt des Faches Sozialkunde das Fach Politik und Gesellschaft aufgenommen.“

2.
Nr. 4 erhält folgende Fassung:

„In das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 bzw. 10 ist für Schülerinnen und Schüler des neunjährigen Gymnasiums unter „Bemerkungen“ gegebenenfalls einzufügen: „Die Schülerin/der Schüler hat an den Förder- und Begleitmodulen im Rahmen der Lernzeitverkürzung teilgenommen.““

3.
Der Nr. 6 wird folgender Absatz angefügt:

„Für die Schülerinnen und Schüler des neunjährigen Gymnasiums gilt folgende Tabelle:

Jahrgangsstufe bzw.
Ausbildungsabschnitt
E1 E2 F1 F2 F/It/Sp3 Ru3 Chi3
5 A1 -- A1 -- -- --
6 A1+ A1 A1+ A1 -- --
7 A2 A2 A2 A2 -- --
8 A2+ A2+ A2+ A2+ A2 A1+ A1
9 B1 B1 A2+/B1 A2+/B1 A2+ A2 A1+/A2
10 B1+ B1+ B1/B1+ B1/B1+ B1 A2+/B1 A2/A2+
11 B1+/B2 B1+/B2 B1+ B1+ B1+ B1 A2+
12/1, 12/2
gA
eA

B2
B2/C1

B2
B2/C1

B1+/B2
B2

B1+/B2
B2

B1+/B2
B2

B1/B1+
B1+/B2

A2+/B1
B1
13/1, 13/2
gA
eA

B2/C1
C1

B2/C1
C1

B2
B2+/C1

B2
B2+/C1

B2
B2+/C1

B2
B2+

B1
B1/B1+
AbiBac-Sektion
mit Abiturprüfung
C1 C1 C1
Italienische Sektion
mit Abiturprüfung
C1
Jahrgangsstufe bzw.
Ausbildungsabschnitt
Fs/Its/PlnS/
Rus/Sps/TsS
TRS Chis Chip Rup
5 -- -- -- -- --
6 -- -- -- -- --
7 -- -- -- -- --
8 -- -- -- -- --
9 -- -- -- -- --
10 -- --
11 A2 A1/A2 A1
12/1, 12/2 A2+/B1 A2+ A1/A2 A1 A1
13/1, 13/2 B1 B1 A2/A2+ A1+ A2

4.
Nach Nr. 7.4 wird folgende Nr. 7.5 eingefügt:
„7.5
Nach erfolgreichem Abschluss der italienischen Sektion ist im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife unter „Bemerkungen“ Folgendes einzufügen: „Der Abschluss der italienischen Sektion verleiht die Berechtigung, ein Studium an einer italienischen Hochschule ohne vorherige Sprachprüfung aufzunehmen.““
5.
Die Anlagen 1 und 2 sowie 4 bis 7 werden durch folgende Anlagen ersetzt:
Anlage 1:
Jahreszeugnis
Anlage 2:
Zwischenzeugnis
Anlage 4:
Zeugnis über den Ausbildungsabschnitt 11/__
Anlage 5:
Zeugnis über den Ausbildungsabschnitt 12/1
Anlage 6:
Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife
Anlage 7:
Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife für andere Bewerber
6.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2021 in Kraft. Nr. 3 dieser Bekanntmachung tritt am 1. April 2021 in Kraft. Vorhandene Zeugnisvordrucke können aufgebraucht werden.

Stefan Graf

Ministerialdirigent



Anlagen