Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 921 vom 22.12.2021

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Verwaltungsvorschrift

2231-A
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Kindertageseinrichtungen und sonstige Formen der Kinderbetreuung

2231-A

Änderung der Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten von
Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen
und in Tagespflege

(U3-Bundesmittelrichtlinie)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

vom 7. Dezember 2021, Az. V3/6511-1/670

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (U3-Bundesmittelrichtlinie) vom 28. Oktober 2009 (AllMBl. S. 355), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 5. Dezember 2018 (AllMBl. S. 1309) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 5.3.6 Satz 1 werden die Wörter „Ausführungsverordnung zum BayKiBiG“ durch die Wörter „Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG)“ ersetzt.
1.2
In Nr. 8 werden die Wörter „der Kommune“ sowie die Wörter „, es sei denn, die Kommune bestimmt im Antrag ausdrücklich etwas anderes“ gestrichen.
1.3
Nach Nr. 10 wird folgende neue Nr. 11 eingefügt:
11.
Datenschutz

1Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 (EU-Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) einzuhalten. 2Die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde ist Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. 3Die Verpflichtungen aus der DSGVO (insbesondere die Betroffenenrechte und die Informationspflichten gemäß Art. 13 f. DSGVO) werden von der jeweils zuständigen Bewilligungsbehörde erfüllt.“

1.4
Die bisherigen Nrn. 11 und 12 werden die Nrn. 12 und 13.
1.5
In der neuen Nr. 13 wird die Angabe „2021“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2021 in Kraft.

Dr. Markus Gruber

Ministerialdirektor