Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 120 vom 23.02.2022

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung der Stellen für Ständige Vertreter und
Weitere Ständige Vertreter (m/w/d) an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 3. Februar 2022, Az. VI.7-BO9001.1-7a.4 464

1.Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters/der Schulleiterin ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgenden Schulen zu besetzen:

1.1
Staatliches Berufliches Schulzentrum Mühldorf am Inn mit Staatlicher Berufsschule II, mit Staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege, für Sozialpflege, für Ernährung und Versorgung sowie mit Staatlicher Berufsfachschule für Altenpflege und mit Staatlicher Berufsfachschule für Pflege

Die Staatliche Berufsschule II Mühldorf am Inn führt Klassen in den Berufsfeldern Ernährung, Gesundheit, Wirtschaft und Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2020/2021 insgesamt 958 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege wurde von 178 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht, die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege besuchten 100 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung besuchten 82 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. 108 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen besuchten die Staatliche Berufsfachschule für Altenpflege. Die Staatliche Berufsfachschule für Pflege wurde von 59 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

1.2
Staatliches Berufliches Schulzentrum Bayreuth mit Staatlicher Berufsschule III Bayreuth, mit Staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege, für Sozialpflege, für Ernährung und Versorgung sowie mit Staatlicher Fachakademie für Sozialpädagogik

Die Staatliche Berufsschule III Bayreuth führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar und Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2020/2021 insgesamt 211 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege wurde von 87 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht, die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege besuchten 30 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen und die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wurde von 71 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. 16 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen besuchten die Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

1.3
Staatliche Berufsschule Donauwörth mit Staatlicher Fachschule (Technikerschule) für Kunststofftechnik und Faserverbundtechnologie

Die Staatliche Berufsschule Donauwörth führt Klassen in den Berufsfeldern Ernährung, Gesundheit, Holz, Metall, Mono sowie Wirtschaft. Diese besuchten im Schuljahr 2020/2021 insgesamt 1 603 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Kunststofftechnik und Faserverbundtechnologie besuchten 34 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

1.4
Staatliche Berufsschule II Fürth

Die Staatliche Berufsschule II Fürth führt Klassen in den Berufsfeldern Wirtschaft sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2020/2021 insgesamt 1 555 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

1.5
Staatliche Berufsschule I Ansbach mit Staatlicher Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik

Die Staatliche Berufsschule I Ansbach führt Klassen in den Berufsfeldern Bau, Elektro, Ernährung, Fahrzeugtechnik, Gesundheit, Körperpflege, Metall, Mono sowie Wirtschaft. Diese besuchten im Schuljahr 2020/2021 insgesamt 2 601 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik besuchten 46 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

1.6
Staatliches Berufliches Schulzentrum Forchheim mit Staatlicher Berufsschule Forchheim, mit Staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege und für Ernährung und Versorgung sowie mit Staatlicher Fachoberschule Forchheim

Die Staatliche Berufsschule Forchheim führt Klassen in den Berufsfeldern Fahrzeugtechnik, Farbe/Raum, Holz, Metall, Wirtschaft und Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2020/2021 insgesamt 970 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege wurde von 78 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht und die Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung wurde von 26 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht. Die Staatliche Fachoberschule Forchheim mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten 188 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

2.Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin (m/w/d) des Schulleiters/der Schulleiterin ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt an folgenden Schulen zu besetzen:

2.1
Staatliche Berufsschule III Kempten (Allgäu) mit Staatlicher Berufsfachschule für Sozialpflege und Staatlicher Berufsfachschule für Kinderpflege

Die Staatliche Berufsschule III Kempten (Allgäu) führt Klassen in den Berufsfeldern Agrar, Ernährung sowie Mono. Diese besuchten im Schuljahr 2020/2021 insgesamt 824 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege wurde von 39 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht und die Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege besuchten 92 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

2.2
Staatliches Berufliches Schulzentrum Weißenburg-Gunzenhausen mit Staatlicher Berufsschule Gunzenhausen, Staatlicher Wirtschaftsschule Gunzenhausen, Staatlicher Fachschule (Meisterschule) für Schreiner Gunzenhausen sowie mit Staatlicher Berufsschule Weißenburg i. Bay.

Die Staatliche Berufsschule Gunzenhausen führt Klassen in den Berufsfeldern Bau, Ernährung, Holz, Metall, Mono sowie Wirtschaft. Diese besuchten im Schuljahr 2020/2021 insgesamt 844 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen. Die Staatliche Wirtschaftsschule Gunzenhausen wurde von 236 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht und die Staatliche Fachschule (Meisterschule) für Schreiner Gunzenhausen besuchten 18 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen. Die Staatliche Berufsschule Weißenburg i. Bay. führt Klassen in den Berufsfeldern Ernährung, Fahrzeugtechnik, Metall, Mono sowie Wirtschaft. Diese besuchten 511 Vollzeitschüler/Vollzeitschülerinnen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen (m/w/d) des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen (m/w/d) mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen (m/w/d) für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen (m/w/d) am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nehmen bzw. wohnhaft sind.

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin (m/w/d) müssen die Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen (m/w/d) mit dem Funktionsamt Schulleiter oder Schulleiterin dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen, bei sonstigen Bewerbern oder Bewerberinnen (m/w/d) dem Führungsverhalten. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen (m/w/d) werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als vier Jahre ausgeübt wurde.

Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin (m/w/d) werden Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin (m/w/d) müssen die Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Bewerbern und Bewerberinnen (m/w/d) dem Führungsverhalten beigemessen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin bzw. des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin (m/w/d) können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften (m/w/d) an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte (m/w/d) von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

  1. a)von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin (m/w/d), insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin (m/w/d) seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte und die Beförderung oder Betrauung mit der Funktion länger als zwölf Monate zurückliegt.),
  2. b)gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
  3. c)von der Regierung, gegebenenfalls im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,
  4. d)gegebenenfalls vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin (m/w/d) eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen,
  5. e)gegebenenfalls von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020, Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer und durch das Einstellen im Schulintranet bekannt.

Stefan Graf

Ministerialdirektor