Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 133 vom 23.02.2022

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Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

2038.3.3.2-J
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungswesen
  • Vorschriften der Geschäftsbereiche (siehe auch 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Staatsministerium der Justiz
  • Juristen

2038.3.3.2-J

Änderung der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
der Justiz und des Innern, für Sport und Integration und
der bayerischen Rechtsanwaltskammern

vom 9. Februar 2022, Az. G1 - 2220 - IX - 12241/2017

1.
Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern und der bayerischen Rechtsanwaltskammern über die Ausbildung der Rechtsreferendare (Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung) vom 28. April 2005 (JMBl. S. 57, AllMBl. S. 160), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 25. Mai 2021 (BayMBl. Nr. 392) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 1.7.1.1 Spiegelstrich 1 Satz 2 und Spiegelstrich 2 werden jeweils nach dem Wort „Familiensachen“ die Wörter „ , für Arbeitssachen“ eingefügt.
1.2
Nr.  1.7.1.2.1 wird wie folgt geändert:
1.2.1
In Spiegelstrich 2 Satz 2 wird das Semikolon am Ende durch einen Punkt ersetzt.
1.2.2
Folgender Absatz wird angefügt:

„Die zu erbringenden Leistungen vermindern sich angemessen, sofern auf den letzten Monat der Ausbildung in der Strafrechtsstation gemäß § 48 Abs. 4 Satz 3 JAPO eine Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer angerechnet wird.“

1.3
Der Nr. 1.7.1.2.2 Spiegelstrich 1 wird folgender Satz angefügt:

„Die zu erbringenden Leistungen vermindern sich angemessen, sofern auf den letzten Monat der Ausbildung in der Strafrechtsstation gemäß § 48 Abs. 4 Satz 3 JAPO eine Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer angerechnet wird.“

1.4
In Nr. 1.7.1.3.1 Spiegelstrich 1 Satz 2 werden nach der Angabe „(vgl. Nr. 1.7.1.3.2)“ die Wörter „oder im Fall einer Anrechnung einer Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer gemäß § 48 Abs. 4 Satz 3 JAPO“ eingefügt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 16. Februar 2022 in Kraft.

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Bayerisches Staatsministerium des Innern,
für Sport und Integration

Prof. Dr. Frank Arloth

Ministerialdirektor

Karl Michael Scheufele

Ministerialdirektor

Rechtsanwaltskammer München

Rechtsanwaltskammer Nürnberg

Michael Then

Präsident der Rechtsanwaltskammer München

Hans Link

Präsident der Rechtsanwaltskammer Nürnberg

Rechtsanwaltskammer Bamberg

Ilona Treibert

Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Bamberg