Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 146 vom 02.03.2022

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Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

319-J
  • Rechtspflege
  • Verfahren vor den ordentlichen Gerichten
  • Zwischenstaatliche Rechtshilfe

319-J

Änderung der Bekanntmachung betreffend Legalisation
deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und Bestätigungen
sowie Befreiung von der Legalisation

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

vom 14. Februar 2022, Az. D2b - 9101 - 12043/2021

1.
Der Anhang zu Nr. 1.8 der Bekanntmachung betreffend Legalisation deutscher Urkunden, Erteilung von Apostillen und Bestätigungen sowie Befreiung von der Legalisation vom 3. April 2008 (JMBl. S. 46), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 11. Februar 2021 (BayMBl. Nr. 139) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Bei „Dänemark“ werden in Spalte 1 die Wörter „außer Grönland und Faröer“ durch die Wörter „einschließlich der Färöer, ausschließlich Grönland“ ersetzt.
1.2
Bei „Jamaika“ werden in Spalte 2 das Wort „Legalisation“ durch das Wort „Apostille“ ersetzt und in Spalte 3 die Wörter „Vereinfachtes Verfahren: Vorbeglaubigung durch Landgerichtspräsident ausreichend“ gestrichen.
1.3
Bei „Singapur“ werden in Spalte 2 das Wort „Legalisation“ durch das Wort „Apostille“ ersetzt und in Spalte 3 die Wörter „Vereinfachtes Verfahren: Vorbeglaubigung durch Landgerichtspräsident ausreichend“ gestrichen.
1.4
Bei „Russische Föderation“ werden in Spalte 3 die Wörter „Weiterhin: Europäisches Übereinkommen vom 7. Juni 1968 zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation“ eingefügt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 15. März 2022 in Kraft.

Prof. Dr. Frank Arloth

Ministerialdirektor