Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 165 vom 09.03.2022

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Oberbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 24. Februar 2022, Az. III.3-BO7122.1/15/1

Die Stelle eines Referenten/einer Referentin (m/w/d) in BesGr. A 14 + AZ (Regierungsschulrat/Regierungsschulrätin) für das Sachgebiet 40.1 „Grund- und Mittelschulen – Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung“ an der Regierung von Oberbayern ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 + AZ (in der Funktion als Stellvertretung der Sachgebietsleitung) ist grundsätzlich möglich.

Dem Sachgebiet 40.1 an der Regierung von Oberbayern obliegen im Wesentlichen Aufgaben in den folgenden Bereichen:

  • Fachliche Fragen der Grund- und Mittelschule
  • Qualitätssicherung in der Grund- und Mittelschule
  • Fortbildung der Lehrkräfte und Führungskräfte im Grund- und Mittelschulbereich
  • Umsetzung bildungspolitischer Innovationen
  • Fachliche Betreuung des Vorbereitungsdienstes der LAA, FLA, FöLA
  • Organisation der 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen
  • Fachliche Betreuung von Sondermaßnahmen, Zweitqualifikation und Anpassungslehrgängen zum Erwerb des Lehramts für Grund- und Mittelschulen
  • Zusammenarbeit mit der 1. Phase der Lehrerbildung
  • Fachliche Begleitung von Schulentwicklung und Evaluation
  • Berufsorientierende Maßnahmen in der Mittelschule
  • Kooperation mit anderen Schularten
  • Allgemeine Fragen des Religions- und Ethikunterrichts, fachliche Zusammenarbeit von Schule und Kirchen,
  • Fachliche Begleitung der Fachberaterinnen und Fachberater (ohne Sport)

Dem Referenten/der Referentin (m/w/d) im Sachgebiet 40.1 an der Regierung von Oberbayern obliegen u. a. folgende Aufgaben:

  • Fachliche Fragen zu den Deutschfördermaßnahmen
  • Fachliche Begleitung der Beratung Migration, einschließlich Ausschreibung und Bewerbungsverfahren
  • Religionsunterricht und Kooperation mit den Kirchen
  • Fachliche Fragen und Organisation des Islamischen Unterrichtes, einschließlich des Alevitischen Religionsunterrichtes
  • Schulische Förderung für Kinder und Jugendliche von beruflich Reisenden, einschließlich Bereichslehrkräfte
  • Fragen zur Verkehrserziehung sowie der Sicherheit und Unfallverhütung an Grund- und Mittelschulen
  • Meldeverfahren und Durchführung von Wettbewerben
  • Schultheater, Schulmusik
  • Mitarbeit bei fachlichen Aufgaben der Grund- und Mittelschule
  • Mitwirkung bei der Umsetzung bildungspolitischer Neuerungen

Vorausgesetzt werden:

  • umfassende Kenntnis aktueller Entwicklungen im Bereich der Grund- und Mittelschulen
  • hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Beratungskompetenz
  • Bereitschaft zu initiativem, selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten
  • Organisationsfähigkeit
  • Flexibilität und überdurchschnittliche Belastbarkeit
  • Sichere Anwendung der gängigen EDV-Programme

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen (m/w/d) oder staatliche bayerische Beamte bzw. Beamtinnen (m/w/d) bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Mittelschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin (m/w/d) Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen.

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte Bewerber bzw. Bewerberinnen (m/w/d) werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d), die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen (m/w/d) für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt.

Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber bzw. die Bewerberin (m/w/d) zuständigen Regierung einzureichen.

Die Regierung legt alle eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Entscheidung vor.

Martin Wunsch

Ministerialdirigent