Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 212 vom 01.04.2022

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.7-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Finanzierung des Bildungswesens

2230.7-K

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische
Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021
(FILS-R-N)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 1. April 2022, Az. II.6-BO4161.0/48

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N) vom 14. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 499), die durch Bekanntmachung vom 21. Januar 2022 (BayMBl. Nr. 50) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 7 Satz 1 wird die Angabe „31. August 2022“ durch die Angabe „31. März 2023“ ersetzt.
1.2
In Nr. 8.2 wird die Angabe „31. März 2022“ durch die Angabe „31. Dezember 2022“ ersetzt.
1.3
Nr. 8.3 wird wie folgt geändert:
1.3.1
Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:

2Abweichend von Nr. 3.2 ANBest-P beträgt die Wertgrenze für den Direktauftrag für Liefer- und Dienstleistungen bis einschließlich 31. Dezember 2022 25 000 Euro (ohne Umsatzsteuer).“

1.3.2
Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
1.4
In Nr. 15 wird die Angabe „31. Dezember 2022“ durch die Angabe „31. Dezember 2023“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2022 in Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor