Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 220 vom 06.04.2022

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Staatsministerium der Justiz

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Stellenausschreibungen

I.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nrn. 2, 4 und 6 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:

  1. 1. Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht
    (Besoldungsgruppe R 4)

in München – Stammsitz München

  1. 2. Präsident des Landgerichts
    (Besoldungsgruppe R 4)

in Bamberg

  1. 3. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
    (Besoldungsgruppe R 3)

in München

  1. 4. Präsident des Landgerichts
    (Besoldungsgruppe R 3)

in Amberg

  1. 5. Vorsitzender Richter als weiterer aufsichtführender Richter am Landgericht
    (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

in Bamberg und Nürnberg-Fürth

  1. 6. Direktor des Amtsgerichts
    (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

in Gemünden a. Main und Traunstein

  1. 7. Richter am Oberlandesgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Bamberg und München

für Richter, die als hauptamtliche Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare eingesetzt sind.

  1. 8. Vorsitzender Richter am Landgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Augsburg

  1. 9. Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Straubing

  1. 10. Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter des Direktors dieses Gerichts
    (Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)

in Kronach

  1. 11. Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts
    (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage)

in Bayreuth und Ingolstadt

  1. 12. Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 2)

in München II

  1. 13. Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)

in Deggendorf und Passau

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), Bezug genommen.

Für die Stellen unter Nrn. 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 11 werden Bewerberinnen und Bewerber aus Statusämtern der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage oder höher, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu den folgenden Stichtagen ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:

  • 1. Juli 2022 (Nrn. 5 – Stelle Bamberg – und 11)
  • 1. August 2022 (Nrn. 1, 3 und 6)
  • 1. Oktober 2022 (Nrn. 2, 4 und 5 – Stelle Nürnberg-Fürth)

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 11 auch für gleichartige Stellen gilt, die bis zu dem jeweiligen Stichtag bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden. Für später frei werdende gleichartige Stellen bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft wird eine neue Ausschreibung vorgenommen.

Hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 7, 8, 9, 10, 12 und 13 gilt diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 9. März 2010 (JMBl. S. 16)).

Bewerbungsfrist: 25. April 2022.

Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

II.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen:

  1. 1. Leiter der Landesjustizkasse Bamberg in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht. Vorausgesetzt werden vertiefte und in der Praxis erprobte Kenntnisse im Haushalts- und Kassenrecht.
  2. 2. Geschäftsleiter bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
  3. 3. Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Würzburg in BesGr. A 13 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 15. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
  4. 4. Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Schwabach in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 14. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Rechtspfleger, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Rechtspfleger ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
  5. 5. Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem IT-Servicezentrum der bayerischen Justiz bei dem Oberlandesgericht Nürnberg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12 (Bereich Zivilgerichte). Zur Geschäftsaufgabe gehört die Mitarbeit bei der Weiterentwicklung von forumSTAR im Zivilbereich und in den grundlegenden Basisbereichen des Fachverfahrens einschließlich des Personenmodells. Daneben umfasst die Aufgabe die Koordinierung der das Fachverfahren betreffenden Testreihen im Entwicklungsverbund. Vorausgesetzt werden langjährige, vertiefte fachliche und technische Kenntnisse in der Entwicklung des Fachverfahrensmoduls forumSTAR-Zivil und -Basis sowie der dazugehörigen Formulare, praktische Erfahrungen in der verbundübergreifenden Zusammenarbeit, sehr gute organisatorische und kommunikative Fähigkeiten und die Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.
  6. 6. Herausgehobener Sachbearbeiter bei dem Landgericht München I in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 12. Zu den Dienstaufgaben gehört insbesondere die Mitarbeit in Personalangelegenheiten des richterlichen Dienstes. Vorausgesetzt werden diesbezüglich vertiefte und in der Praxis erprobte Fachkenntnisse. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.
  7. 7. Bezirksrevisor bei dem Landgericht Hof in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13.
  8. 8. Leiter einer Organisationseinheit im Justizwachtmeisterdienst bei dem Landgericht Augsburg in BesGr. A 7 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 8. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben, sowie Justizwachtmeister ab der BesGr A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 bis 4 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Aufgabenkreises der unter Nr. 7 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 18. Oktober 2005 (JMBl. S. 147) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nr. 8 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Januar 2015 (JMBl. S 10) Bezug genommen.

Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.

Bewerbungsfrist: 25. April 2022.

III.

Die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (ww.hfoed.bayern.de) bildet die staatlichen und kommunalen Nachwuchsbeamten und -beamtinnen für den Einstieg in der 3. Qualifikationsebene aus. Sie gliedert sich in sechs Fachbereiche und die Zentralverwaltung. Der Fachbereich Rechtspflege bildet in der Fachlaufbahn Justiz die Nachwuchsbeamten und -beamtinnen für den Beruf des Rechtspflegers bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie für den Verwaltungsdienst in den Justizvollzugsanstalten im Rahmen eines Fachstudiums aus. Darüber hinaus ist der Fachbereich in die berufliche Fortbildung und die weiterführende Qualifizierung von Beamtinnen und Beamten eingebunden.

Die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Rechtspflege, sieht Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern um den Dienstposten einer/eines hauptamtlichen Hochschullehrerin/Hochschullehrers aus der 4. Qualifikationsebene (Besoldungsgruppe R 1 mit Lehrzulage) an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Rechtspflege in Starnberg entgegen. Der Dienstposten ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere

  • die Konzeption und vollständige Durchführung von Lehrveranstaltungen am Fachbereich Rechtspflege einschließlich der Erstellung und Bewertung von Leistungsnachweisen,
  • die Konzeption und Abhaltung von Fortbildungsveranstaltungen überwiegend für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie
  • der Einsatz in der modularen Qualifizierung der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 18. September 2012 (JMBl. S. 120) sowie auf Art. 14 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföDG) Bezug genommen.

Der Fachbereich Rechtspflege befindet sich derzeit in Starnberg und soll nach Pegnitz verlagert werden. Die grundsätzliche Bereitschaft zu einem Dienstortwechsel von Starnberg nach Pegnitz wird erwartet.

Zur Bewerbung aufgefordert sind Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der BesGr. R 1. Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen. Der ausgeschriebene Dienstposten ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

Die Bewerbung hat unter Vorlage der üblichen Bewerbungsunterlagen sowie unter Beifügung einer Einverständniserklärung zur Einsicht in die bei der Justiz geführten Personalakten an die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Rechtspflege, Josef-Sigl-Str. 4, 82319 Starnberg, zu erfolgen.

Für Informationen steht die Fachbereichsleitung unter Tel. 08151/9156-0 zur Verfügung.

Bewerbungsfrist: 25. April 2022.

IV.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Notarstellen entgegengesehen:

Freiwerdende Notarstellen:

Kronach
frei ab 1. Mai 2022
(derzeitiger Inhaber:
Notar Arne Henn
in zwingender gemeinsamer Berufsausübung mit
Notar Jochen Keßler, Kronach)
Ingolstadt
frei ab 1. August 2022
(derzeitiger Inhaber:
Notar Dr. Klaus Macht
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit
Notar Nico Matheis)
Mühldorf am Inn
frei ab 1. August 2022
(derzeitiger Inhaber:
Notar Maximilian Hain
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit
Notar Dr. Philipp Aigner)
Straubing
frei ab 1. August 2022
(derzeitiger Inhaber:
Notar Johannes Bolkart
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit
Notar Dr. Benedikt Schreindorfer)

Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum

  • 1. September 2022 (alle Notarstellen)

eine dreijährige Mindestanwärterzeit vollendet haben. Der genannte Stichtag gilt für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.

Die ab 1. Mai 2022 freie Notarstelle in Kronach (bisheriger Inhaber: Notar Arne Henn) ist zur zwingenden gemeinsamen Berufsausübung mit der Notarstelle Jochen Keßler, Kronach, ausgeschrieben. Die Bewerber haben zu erklären, dass sie zur gemeinsamen Berufsausübung mit Notar Jochen Keßler, Kronach, bereit sind.

Die Bewerber um die Notarstellen in Ingolstadt, Mühldorf am Inn und Straubing haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird. Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist, und dass freie Notarstellen zu einem früheren Zeitpunkt als dem vorgenannten Stichtag für die Mindestanwärterzeit und die Mindestverweildauer besetzt werden können,

Bewerbungsfrist: 3. Mai 2022.

Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.