Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 227 vom 13.04.2022

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.1.1.1.1.0-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Allgemeine Grundlagen des Schulwesens
  • Schulordnung (schulartübergreifende Regelungen)
  • Unterricht

2230.1.1.1.1.0-K

Änderung der Bekanntmachung über die
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des
Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“
an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 31. März 2022, Az. VII.3-BS4400.28/75/1

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R) vom 10. November 2021 (BayMBl. Nr. 824), wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 6.1 werden die Sätze 1 und 2 wie folgt gefasst:

1Bewilligungsbehörden sind die Regierungen. 2Örtlich zuständig ist die Regierung, in deren Bezirk die Schule ihren Sitz hat.“

1.2
In Nr. 6.3 wird Satz 4 wie folgt gefasst:

4Je Schulträger ist möglichst nur ein Antrag für alle Schulen im jeweiligen Regierungsbezirk zu stellen.“

1.3
In Nr. 6.3 wird folgender Satz 5 angefügt:

5Schulträger von Schulen, die ihren Sitz in verschiedenen Regierungsbezirken haben, stellen jeweils einen gesonderten Antrag bei der jeweils zuständigen Regierung.“

2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor