Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 242 vom 13.04.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Verwaltungsvorschrift

7071-W
  • Wirtschaftsrecht
  • Wirtschaftsverfassung
  • Wirtschaftsförderung
  • Förderungsprogramme mit mittelstandspolitischer Zielsetzung

7071-W

Änderung der Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe
(Härtefallhilfe)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

vom 13. April 2022, Az. 33-3560-5/7/38

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie „Richtlinie für die Gewährung der Corona-Härtefallhilfe (Härtefallhilfe)“ vom 10. Mai 2021 (BayMBl. Nr. 313), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 14. März 2022 (BayMBl. Nr. 169), wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 3.2 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:

1Die Billigkeitsleistung ist für jeden Antragsberechtigten im Regelfall auf maximal 100 000 Euro beschränkt; in begründeten Einzelfällen ist eine Förderung bis maximal 250 000 Euro möglich.“

1.2
In Nr. 4.1 Satz 2 wird die Angabe „31. Mai“ durch die Angabe „15. Juni“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 13. April 2022 in Kraft.

Dr. Sabine Jarothe

Ministerialdirektorin