Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 244 vom 19.04.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

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Verwaltungsvorschrift

220-WK
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Kunst (allgemein)

220-WK

Änderung der Bekanntmachung über die
Richtlinien für die Gewährung von Stipendien
für auf Grund der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2)
in der Anfangsphase ihres Schaffens beeinträchtigte Künstlerinnen und Künstler
(Stipendienprogramm des Freistaats Bayern „Junge Kunst und neue Wege“)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

vom 15. April 2022, Az. K.1-K1207.0/1/85

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für die Gewährung von Stipendien für auf Grund der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) in der Anfangsphase ihres Schaffens beeinträchtigte Künstlerinnen und Künstler (Stipendienprogramm des Freistaats Bayern „Junge Kunst und neue Wege“) vom 19. März 2021 (BayMBl. Nr. 210), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 26. Januar 2022 (BayMBl. Nr. 69) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 3 Satz 1 wird der Klammerzusatz „(Stichtag: 1. Januar 2021)“ durch den Klammerzusatz „(Stichtag: 1. Januar 2022)“ ersetzt.
1.2
In den Nrn. 4.2, 4.3 und 4.4 werden nach den Wörtern „vor Inkrafttreten dieser Richtlinien“ jeweils die Wörter „(für Antragsteller des 6. Calls: vor Beginn des 6. Calls)“ eingefügt.
1.3
In Nr. 5.1 Satz 2 wird nach der Angabe „5.“ die Angabe „und 6.“ eingefügt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 15. April 2022 in Kraft.

Rolf-Dieter Jungk

Ministerialdirektor