7071-W
Änderung der Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes
für kleine und mittelständische Unternehmen – Phase 3 (Überbrückungshilfe III)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 21. Dezember 2021, Az. 33-3560-5/22/7
- 1.
 - Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen – Phase 3 (Überbrückungshilfe III) vom 18. Februar 2021 (BayMBl. Nr. 132), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 13. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 495), wird wie folgt geändert:
 - 1.1
 - Nr. 7.2 wird wie folgt geändert:
 
In Satz 1 und Satz 9 wird jeweils das Datum „30. Juni“ durch „31. Dezember“ ersetzt.
- 1.2
 - In Nr. 9.2 Satz 5 werden nach dem Wort „Neustarthilfe“ die Wörter „durch Direktantragsteller“ und vor dem Punkt folgender Halbsatz eingefügt: „; die Frist für die Einreichung der Endabrechnung über prüfende Dritte läuft bis zum 30. Juni 2022“.
 - 1.3
 - In Nr. 14 wird die Zahl „2022“ durch „2024“ ersetzt.
 
- 2.
 - Diese Bekanntmachung tritt am 13. Januar 2022 in Kraft.
 
Dr. Sabine Jarothe
Ministerialdirektorin