Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 286 vom 11.05.2022

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Staatsministerium der Justiz

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Stellenausschreibung

Stellenausschreibungen und Personalnachrichten
im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Stellenausschreibungen

I.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen, die mit Ausnahme der Nr. 2 auch durch Teilzeitkräfte besetzt werden können:

  1. 1. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
    (Besoldungsgruppe R 3)

in Bamberg, München und Nürnberg

Es wird gebeten, den Bewerbungen für das Oberlandesgericht München eine Erklärung beizufügen, ob sich die Bewerbung auf eine Verwendung in München und Augsburg bezieht oder auf einen der beiden Orte beschränkt.

  1. 2. Direktor des Amtsgerichts
    (Besoldungsgruppe R 3)

in Aschaffenburg

  1. 3. Richter am Oberlandesgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Bamberg, München und Nürnberg

Voraussetzung für die Übertragung der Stelle in München ist die Bereitschaft für eine Verwendung in Augsburg.

  1. 4. Vorsitzender Richter am Landgericht
    (Besoldungsgruppe R 2)

in München I, München II, Nürnberg-Fürth und Regensburg

Die Stelle in München I kann ausschließlich mit einer Vorsitzenden Richterin am Landgericht oder einem Vorsitzenden Richter am Landgericht besetzt werden, deren/dessen Dienst auf die Hälfte des regelmäßigen Dienstes ermäßigt ist.

  1. 5. Richter am Amtsgericht als ständiger Vertreter der Direktorin dieses Gerichts
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Garmisch-Partenkirchen

  1. 6. Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter
    (Besoldungsgruppe R 2)

in Ansbach

  1. 7. Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 2)

in München I

  1. 8. Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft
    (Besoldungsgruppe R 1 mit Amtszulage)

in Hof und München I

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz).

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils dieser Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. September 2003 (JMBl. S. 199), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 937 vom 22. Dezember 2021), Bezug genommen.

Für die Stellen unter Nrn. 1 und 2 werden Bewerberinnen und Bewerber aus Statusämtern der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage oder höher, für die die Übertragung der Stelle nicht mit einer Beförderung verbunden wäre (Versetzungsbewerberinnen bzw. Versetzungsbewerber), nur berücksichtigt, wenn sie zu den folgenden Stichtagen ihr aktuelles Statusamt bei dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde für mindestens zwei Jahre innehatten, soweit zwingende dienstliche Gründe nichts anderes gebieten:

  • 1. August 2022 (Nr. 2)
  • 1. September 2022 (Nr. 1 – Stellen München)
  • 1. Oktober 2022 (Nr. 1 – Stellen Bamberg und Nürnberg)

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Ausschreibung hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 1 und 2 auch für gleichartige Stellen gilt, die bis zu dem jeweiligen Stichtag bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden. Für später frei werdende gleichartige Stellen bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft wird eine neue Ausschreibung vorgenommen.

Hinsichtlich der Stellen unter Nrn. 3 bis 8 gilt diese Ausschreibung auch für gleichartige Stellen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei demselben Gericht oder derselben Staatsanwaltschaft frei werden, falls keine neue Ausschreibung vorgenommen wird (Abschnitt III Nr. 1.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über Personalangelegenheiten vom 10. November 2006 (JMBl. S. 183) in der Fassung vom 9. März 2010 (JMBl. S. 16)).

Bewerbungsfrist: 30. Mai 2022.

Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.

II.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Stellen entgegengesehen:

  1. 1. Geschäftsleiter bei dem Amtsgericht Weiden i.d.OPf. in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
  2. 2. Geschäftsleiter bei der Staatsanwaltschaft Bamberg in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
  3. 3. Geschäftsleiter bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – Zentralstelle Cybercrime Bayern – in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten mit bestandener Rechtspflegerprüfung.
  4. 4. Organisationsberater bei dem Oberlandesgericht Bamberg in BesGr. A 11 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Erwartet werden vertiefte und in der Praxis erprobte Kenntnisse in der Organisationslehre oder die Bereitschaft, sich entsprechende Kenntnisse anzueignen. Der Dienstposten ist auch für Beamte geeignet, die sich modular für Ämter ab der BesGr. A 10 qualifiziert haben.
  5. 5. Leitender Bewährungshelfer bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth in BesGr. A 12 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 14. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Bewährungshilfedienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Beamte, die sich für Ämter ab der BesGr. A 14 qualifiziert haben, sowie Beamte ab der BesGr. A 12, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 14 besteht.
  6. 6. Leitender Bewährungshelfer bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth in BesGr. A 10 mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 13. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Bewährungshilfedienstes.
  7. 7. Leiter der Justizwachtmeisterei bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
  8. 8. Stellvertretender Leiter einer Justizwachtmeisterei bei dem Amtsgericht Nürnberg in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.
  9. 9. Stellvertretender Leiter der Justizwachtmeisterei bei dem Amtsgericht Erlangen in BesGr. A 6 mit Amtszulage mit Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A 7. Der Dienstposten gehört zum Aufgabenbereich der Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben. Zur Bewerbung aufgefordert sind Justizwachtmeister, die sich für Ämter ab der BesGr. A 7 qualifiziert haben sowie Justizwachtmeister ab der BesGr. A 6, bei denen die Bereitschaft zur modularen Qualifizierung für Ämter ab der BesGr. A 7 besteht.

Frauen sind besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz). Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Bewerbern geeignet; diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 1 bis 3 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juli 2014 (JMBl. S. 130) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils und des Aufgabenkreises der unter Nr. 4 ausgeschriebenen Stelle wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 23. März 2012 (JMBl. S. 43) Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 5 und 6 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 16. Februar 2017 (JMBl. S. 18), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 4. März 2020 (BayMBl. Nr. 137), Bezug genommen. Hinsichtlich des Anforderungsprofils der unter Nrn. 7 bis 9 ausgeschriebenen Stellen wird auf die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 30. Januar 2015 (JMBl. S. 10) Bezug genommen.

Die ausgeschriebenen Stellen können auch durch eine Teilzeitkraft besetzt werden.

Bewerbungsfrist: 30. Mai 2022.

III.

Es wird Gesuchen von Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) um folgende Notarstellen entgegengesehen:

Freie Notarstelle:

Bayreuth
frei seit 1. Mai 2022
(bisherige Inhaberin:
Notarin Stefanie Tafelmeier)

Freiwerdende Notarstellen:

Ebersberg
frei ab 1. Oktober 2022
(derzeitiger Inhaber:
Notar Matthias Griebel
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit
Notar Dr. Christopher Baumhof)
Regensburg
frei ab 1. Oktober 2022
(derzeitiger Inhaber:
Notar Klaus Ziegler
evtl. in gemeinsamer Berufsausübung mit
Notar Dr. Norbert Mayer)

Notarassessorinnen und Notarassessoren können sich um alle ausgeschriebenen Notarstellen bewerben. Es wird Bewerbungen von Notarassessorinnen und Notarassessoren entgegengesehen, die zum

  • 1. September 2022 (Notarstelle in Bayreuth)
  • 1. Oktober 2022 (Notarstellen in Ebersberg und Regensburg)

eine dreijährige Mindestanwärterzeit vollendet haben. Die genannten Stichtage gelten für Notare entsprechend hinsichtlich der Mindestverweildauer am bisherigen Amtssitz.

Die Bewerber um die Notarstellen in Ebersberg und Regensburg haben anzugeben, ob sie bereit sind, eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung einzugehen, ob ihre Bewerbung nur für den Fall gilt, dass eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung zustande kommt, oder ob die Bewerbung auch dann gelten soll, wenn eine Verbindung zur gemeinsamen Berufsausübung nicht vereinbart wird.

Wird eine Bewerbung nur für den Fall abgegeben, dass eine gemeinsame Berufsausübung zustande kommt, gilt sie auch dann, wenn der verbleibende Notar gemäß Abschnitt V Nr. 4 Buchst. b der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Landesnotarkammer Bayern nach § 67 Abs. 2 BNotO die Übergabe der vollwertigen Notarstelle des ausgeschiedenen Notars anbietet.

Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sich Änderungen im Umfang des Amtsbereichs ergeben können, sofern eine Anpassung der Amtsbereichsgrenzen an geänderte Verwaltungsbezirksgrenzen notwendig ist.

Bewerbungsfrist: 7. Juni 2022.

Das Bewerbungsgesuch ist bei der Landesnotarkammer Bayern einzureichen.

Personalnachrichten

Einstellungen in den Notardienst

In den notariellen Anwärterdienst werden im Einstellungstermin 2021/2 voraussichtlich bis zu zwölf Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) eingestellt. Für die Einbeziehung in den Bewerberkreis ist ein Gesamtergebnis der Zweiten Juristischen Staatsprüfung von mindestens 11,50 Punkten erforderlich.

Wurde die Zweite Juristische Staatsprüfung außerhalb Bayerns abgelegt, muss das Gesamtergebnis von 11,50 Punkten auch nach Umrechnung durch das bayerische Landesjustizprüfungsamt erreicht sein. Für die Umrechnung sind die bayerischen Examensgrundsätze maßgeblich, die insbesondere den schriftlichen Prüfungsteil mit 75 Prozent, den mündlichen Prüfungsteil mit 25 Prozent gewichten.

Gesuche um die Übernahme in den notariellen Anwärterdienst sind bis zum 30. Juni 2022 an das Bayerische Staatsministerium der Justiz zu richten.