Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 306 vom 18.05.2022

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2236.4.2-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Berufliche Schulen
  • Berufsfachschulen (ohne Wirtschaftsschulen)
  • Schulordnung
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Vollzug der Berufsfachschulordnung nichtärztliche Heilberufe,
der Berufsfachschulordnung technische Assistenten Medizin/Pharmazie und
der Berufsfachschulordnung Podologie; hier: Zeugnismuster

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 29. April 2022, Az. VI.8-BS9614.0-3/1/2

1.
Die nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Massage und Orthoptik (Berufsfachschulordnung nichtärztliche Heilberufe – BFSO HeilB), der Schulordnung für die Berufsfachschulen für technische Assistenten in der Medizin, Diätassistenten und pharmazeutisch-technische Assistenten (Berufsfachschulordnung Technische Assistenten Medizin/Pharmazie – BFSO MTA PTA) und der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Podologie (Berufsfachschulordnung Podologie – BFSO Podologie) zu erteilenden Zeugnisse, Bescheinigungen und Urkunden sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen, von denen aus drucktechnischen Gründen geringfügig abgewichen werden kann.
1.1
1Das Staatsministerium kann Abweichungen zulassen, wenn die Zeugnisse, Bescheinigungen und Urkunden mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt oder ausgefüllt werden.

2Die Anmerkungen zu den Zeugnisvordrucken sind nicht Bestandteil der amtlichen Formulare.

3Auf Folgendes wird hingewiesen:

1.2
1In die Zeugnisse, Bescheinigungen und Urkunden sind Name und Vorname und ggf. weitere Vornamen einzutragen. 2Bei den Zeugnissen, Bescheinigungen und Urkunden ist erforderlichenfalls nach dem Geburtsort der Landkreis einzutragen.
1.3
Die Verwendung des kleinen Staatswappens im Abschlusszeugnis ist gestattet:
  • staatlichen Schulen,
  • kommunalen Schulen, wenn der Träger das kleine Staatswappen führt,
  • staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen die örtlich zuständige Regierung dies genehmigt hat.
1.4
Die Verwendung kommunaler Wappen ist kommunalen Schulen gestattet, wenn der Träger der Verwendung des Wappens im Zeugnis zustimmt.
1.5
Aus Sicherheitsgründen sind folgende Zeugnisse mit einem herkömmlichen Präge- oder Farbdrucksiegel und nicht mit einem digitalisierten Siegel zu versehen, wobei blaue Farbe zu verwenden ist:
  • Abschlusszeugnis,
  • die im Fall des Nichtbestehens der Abschlussprüfung zu vergebenden Jahreszeugnisse und
  • Bescheinigungen über die Dauer des Schulbesuchs.
2.
1Diese Bekanntmachung tritt am 18. Mai 2022 in Kraft.

2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Berufsfachschulordnung nichtärztliche Heilberufe; hier: Zeugnismuster vom 1. März 2010 (KWMBl. I S. 96) tritt mit Ablauf des 17. Mai 2022 außer Kraft.

3Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus über den über den Vollzug der Schulordnung für die Berufsfachschulen für technische Assistenten in der Medizin, Zytologieassistenten, Diätassistenten und pharmazeutisch-technische Assistenten; hier: Zeugnismuster vom 2. Februar 2001 (KWMBl. I S. 56) tritt mit Ablauf des 17. Mai 2022 außer Kraft.

4Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Podologie hier: Zeugnismuster vom 17. Oktober 2002 (KWMBl. I S. 373) tritt mit Ablauf des 17. Mai 2022 außer Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor

Anlagenverzeichnis

I.
Berufsfachschulen für Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Massage und Orthoptik
Anlage 1.1: Jahreszeugnis (12 Fächer)
Anlage 1.2: Jahreszeugnis (20 Fächer)
Anlage 2.1: Abschlusszeugnis (12 Fächer)
Anlage 2.2: Abschlusszeugnis (20 Fächer)
Anlage 3.1: Bescheinigung gem. § 34 BFSO HeilB (12 Fächer)
Anlage 3.2: Bescheinigung gem. § 34 BFSO HeilB (20 Fächer)
Anlage 4: Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss
II.
Berufsfachschulen für technische Assistenten in der Medizin, Zytologieassistenten, Diätassistenten und pharmazeutisch-technische Assistenten
Anlage 5: Jahreszeugnis
Anlage 6: Abschlusszeugnis
Anlage 7: Bescheinigung gem. § 33 BFSO MTA PTA
Anlage 8: Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss
III.
Berufsfachschulen für Podologie
Anlage 9: Zwischenzeugnis
Anlage 10: Jahreszeugnis
Anlage 11: Abschlusszeugnis
Anlage 12: Bescheinigung gem. § 33 BFSO Podologie
Anlage 13: Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss


Anlagen