Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 347 vom 08.06.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 91406C00A6134389C89B9CDE1720B14A2970A22437C26C24241D68B117A6D866

Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2023/I und 2023/II
nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 23. Mai 2022, Az. IV.5-BS5111.0/3/1

Im Jahr 2023 werden Vorbereitungsdienste (2023 I und 2023 II) für das Lehramt an Gymnasien nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien vom 29. September 1992 (GVBI. S. 477), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 116 Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), angeboten.

1.
Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Zum Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) zugelassen werden, die

1.1
die Erste Lehramtsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 (GVBI. S. 180), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Januar 2022 (GVBl. S. 36), oder die Erste Staatsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I i. d. F. der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (GVBI. S. 657, BayRS 2038-3-4-1-1-UK) für das Lehramt an Gymnasien bestanden haben oder deren Prüfung gemäß Art. 6 Abs. 4 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes als der Ersten Lehramtsprüfung oder der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien gleichwertig anerkannt worden ist,
1.2
die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und
1.3
die für den Beruf eines Lehrers oder einer Lehrerin notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.
2.
Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss und Meldeverfahren
2.1
Dauer und Meldeschluss
  • Der Vorbereitungsdienst 2023 I beginnt am 20. Februar 2023 und endet am 14. Februar 2025. Letzter Meldetag ist der 20. September 2022.
  • Der Vorbereitungsdienst 2023 II beginnt am 13. September 2023 und endet am 15. September 2025. Letzter Meldetag ist der 13. April 2023.
2.2
Meldeverfahren

Alle Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien in Bayern

  • 2023 I füllen ab dem 20. Juli 2022,
  • 2023 II ab dem 13. Februar 2023

unter www.km.bayern.de/vorbereitungsdienst.asp mit Hilfe des Formularservers die Meldeunterlagen online aus, drucken diese aus und unterschreiben sie händisch. Die unterschriebenen Meldeunterlagen sind innerhalb der Meldefrist per Post an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Prüfungsamt, VDGY, Marktplatz 41 a+b, 91710 Gunzenhausen zu übermitteln.

Hinweis: Zur Wahrung der Meldefrist ist das Posteingangsdatum im Staatsministerium entscheidend.

Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren finden sich ebenfalls unter oben genanntem Link.

Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die ihren Studienabschluss an einer Universität bzw. Kunsthochschule außerhalb Bayerns erworben haben, benötigen im Rahmen der Meldung zum Vorbereitungsdienst den Bescheid über die Anerkennung ihres Abschlusses. Ein entsprechender Antrag ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu Händen Frau Regierungsdirektorin Antje Zühlke in 80327 München zu richten.

Die Entscheidung über die Zulassung wird den Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) etwa drei Wochen vor Beginn des Vorbereitungsdienstes schriftlich mitgeteilt.

Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

Stefan Graf

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 23