Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 35 vom 13.01.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

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Verwaltungsvorschrift

220-WK
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Kunst (allgemein)

220-WK

Änderung der Richtlinien für die Unterstützung der von der
Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) beeinträchtigten
kulturellen Spielstätten und Kulturveranstalter
(„Spielstätten- und Veranstalterprogramm“)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

vom 12. Januar 2022, Az. K.6-M4635/29

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für die Unterstützung der von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) beeinträchtigten kulturellen Spielstätten und Kulturveranstalter („Spielstätten- und Veranstalterprogramm“) vom 11. November 2020 (BayMBl. Nr. 638), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 23. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 953) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 5.3 wird wie folgt geändert:
1.1.1
In der Überschrift werden nach den Wörtern „Überbrückungshilfe III plus“ die Wörter „bzw. Überbrückungshilfe IV“ eingefügt.
1.1.2
In Satz 1 werden nach den Wörtern „Überbrückungshilfe III plus“ die Wörter „bzw. Überbrückungshilfe IV“ eingefügt.
1.1.3
In Satz 2 werden nach den Wörtern „Laufzeit der „Überbrückungshilfe III plus“ die Wörter „bzw. Überbrückungshilfe IV“ und nach den Wörtern „Unterstützung nach der „Überbrückungshilfe III plus“ die Wörter „bzw. Überbrückungshilfe IV“ eingefügt.
1.1.4
In Satz 4 werden nach den Wörtern „Überbrückungshilfe III plus“ die Wörter „bzw. Überbrückungshilfe IV“ eingefügt.
1.2
In Nr. 5.4 Satz 2 werden nach den Wörtern „Überbrückungshilfe III plus“ die Wörter „bzw. Überbrückungshilfe IV“ eingefügt.
1.3
In Nr. 8.1 Satz 5 werden nach den Wörtern „Überbrückungshilfe III plus“ die Wörter „bzw. Überbrückungshilfe IV“ eingefügt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.

Dr. Rolf-Dieter Jungk

Ministerialdirektor