Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 367 vom 15.06.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): AAB244745F9FC5BFF1542906F801B70C0C46F33F6FB66E2D67BFD9F1F986BCF3

Verwaltungsvorschrift

2236.6.2-K, 2236.9.2-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Berufliche Schulen
  • Fachschulen
  • Schulordnung

2236.6.2-K, 2236.9.2-K

Vollzug der Fachschulordnung und der Fachakademieordnung;
hier: Zeugnismuster, Urkunden

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 31. Mai 2022, Az. VI.8-BS9600.0/10/2

1.
1Die nach der Schulordnung für die Fachschulen (Fachschulordnung – FSO) vom 15. Mai 2017 (GVBl. S. 186) und der Schulordnung für die Fachakademien (Fachakademieordnung – FakO) vom 9. Mai 2017 (GVBl. S. 118) in der jeweils geltenden Fassung zu erteilenden Zeugnisse sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen, von denen aus drucktechnischen Gründen geringfügig abgewichen werden kann.

2Das Staatsministerium kann Abweichungen zulassen, wenn die Zeugnisse mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt oder ausgefüllt werden.

3Die Anmerkungen zu den Zeugnisvordrucken sind nicht Bestandteil der amtlichen Formulare.

4Auf Folgendes wird hingewiesen:

1.1
1In die Zeugnisse sind Name und Vorname sowie ggf. weitere Vornamen einzutragen. 2Bei den Zeugnissen, in denen der Geburtsort anzugeben ist, ist nach dem Geburtsort erforderlichenfalls der Landkreis einzutragen.
1.2
Die Verwendung des kleinen Staatswappens im Abschlusszeugnis ist gestattet
  • staatlichen Schulen,
  • kommunalen Schulen, wenn der Träger das kleine Staatswappen führt,
  • staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen die örtlich zuständige Regierung dies genehmigt hat.
1.3
Die Verwendung kommunaler Wappen ist kommunalen Schulen gestattet, wenn der Träger der Verwendung des Wappens im Zeugnis zustimmt.
1.4
Aus Sicherheitsgründen sind folgende Zeugnisse mit einem herkömmlichen Präge- oder Farbdrucksiegel und nicht mit einem digitalisierten Siegel zu versehen, wobei blaue Farbe zu verwenden ist:
  • Abschlusszeugnisse,
  • die im Fall des Nichtbestehens der Abschlussprüfung zu vergebenden Jahreszeugnisse und
  • Bescheinigungen über die Dauer des Schulbesuchs.
2.
1Diese Bekanntmachung tritt am 15. Juni 2022 in Kraft.

2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über den Vollzug der Fachschulordnung und der Fachakademieordnung; hier: Zeugnismuster, Urkundenmuster vom 26. September 2017 (KWMBl. S. 363, ber. 2018 S. 6), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 13. Dezember 2021 (BayMBl. 2022 Nr. 11, Nr. 73) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 14. Juni 2022 außer Kraft, mit Ausnahme des Abschnitts III. des Anlagenverzeichnisses „Sozialpädagogisches Seminar an Fachakademien für Sozialpädagogik“, der mit Ablauf des 1. Oktober 2023 außer Kraft tritt.

3Für Studierende an der Fachakademie für Sozialpädagogik, die die Ausbildung vor dem 1. August 2017 begonnen haben, gilt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Vollzug der Fachakademieordnung Sozialpädagogik; hier: Formulare“ vom 16. Dezember 2004 (KWMBl. I 2005 S. 54), geändert durch Bekanntmachung vom 18. April 2011 (KWMBl. S. 89), bis zum Ablauf des 31. Juli 2031.

Stefan Graf

Ministerialdirektor

Anlagenverzeichnis

I. Fachschule

Anlage 1:

Zwischenzeugnis

Anlage 2:

Jahreszeugnis (soweit in der Schulordnung vorgesehen)

Anlage 3.1:

Abschlusszeugnis (soweit nicht Anlagen 3.2 bis 3.4 einschlägig)

Anlage 3.2:

Abschlusszeugnis für die Fachschule für Heilerziehungspflegehilfe

Anlage 3.3:

Abschlusszeugnis für die Fachschule für Heilerziehungspflege zur Abschlussprüfung in der Heilerziehungspflegehilfe

Anlage 3.4:

Abschlusszeugnis für die Fachschule für Familienpflege

Anlage 4.1:

Urkunde (soweit nicht Anlage 4.2 einschlägig)

Anlage 4.2:

Urkunde für die Fachschule für Heilerziehungspflegehilfe bzw. für Familienpflege

II. Fachakademie

Anlage 5:

Zwischenzeugnis (soweit in der Schulordnung vorgesehen)

Anlage 6.1:

Jahreszeugnis (soweit nicht Anlagen 6.2 bis 6.4 einschlägig)

Anlage 6.2:

Jahreszeugnis für die Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation

Anlage 6.3:

Jahreszeugnis für das 2. Studienjahr für die Fachakademie für Sozialpädagogik und für die Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement – 1. Prüfungsabschnitt

Anlage 7.1:

Abschlusszeugnis für die zweijährige Fachakademie

Anlage 7.2:

Abschlusszeugnis für die Fachakademie für Sozialpädagogik

Anlage 7.3:

Abschlusszeugnis für die Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement

Anlage 7.4:

Abschlusszeugnis für die Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation

Anlage 7.5:

Abschlusszeugnis über die Dolmetscherprüfung

Anlage 8.1:

Urkunde (soweit nicht Anlage 8.2 einschlägig)

Anlage 8.2:

Urkunde für die Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation

III. Sozialpädagogisches Einführungsjahr gem. Anlage 3 zu § 6 FakO

Anlage 9:

Zwischenzeugnis

Anlage 10:

Jahreszeugnis

Anlagen