Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 395 vom 29.06.2022

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Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

310-J
  • Rechtspflege
  • Verfahren vor den ordentlichen Gerichten
  • Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckung

310-J

Änderung der Bekanntmachung über die Elektronische Aktenführung
bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

vom 13. Juni 2022, Az. D1 - 1500 - I - 249/2022

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Elektronische Aktenführung bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit vom 2. März 2020 (BayMBl. Nr. 119), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 4. März 2022 (BayMBl. Nr. 183) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 1.1 wird nach dem Wort „Zivilprozessordnung“ die Angabe „(ZPO)“ eingefügt.
1.2
Nr. 1.2 wird wie folgt geändert:
1.2.1
In Nrn. 1.2.1 und 1.2.2 wird jeweils das Wort „Zivilprozessordnung“ durch die Angabe „ZPO“ ersetzt.
1.2.2
Folgende Nrn. 1.2.4 und 1.2.5 werden angefügt:
„1.2.4
In allen übrigen Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO und nach der Insolvenzordnung (InsO) ab dem 4. Juli 2022.
1.2.5
In Verfahren, die einen Antrag nach § 127 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) oder eine Beschwerde nach § 15 Abs. 2 der Bundesnotarordnung (BNotO) zum Inhalt haben, ab dem 4. Juli 2022.“
1.3
Nr. 1.3 wird wie folgt geändert:
1.3.1
Der Wortlaut wird Nr. 1.3.1 und das Wort „Zivilprozessordnung“ wird durch die Angabe „ZPO“ ersetzt.
1.3.2
Folgende Nr. 1.3.2 wird angefügt:
„1.3.2
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 4. Juli 2022.“
1.4
In Nrn. 1.4, 1.6.1 und 1.6.3 wird jeweils das Wort „Zivilprozessordnung“ durch die Angabe „ZPO“ ersetzt.
1.5
Nr. 1.7 wird wie folgt geändert:
1.5.1
Der Wortlaut wird Nr. 1.7.1 und das Wort „Zivilprozessordnung“ wird durch die Angabe „ZPO“ ersetzt.
1.5.2
Folgende Nrn. 1.7.2 und 1.7.3 werden angefügt:
„1.7.2
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO, welche vor dem in Nr. 1.7.1 genannten Stichtag eingegangen und im Aktenzeichen nach Festlegung im Geschäftsverteilungsplan mit dem Zusatz „e“ versehen sind, ab dem 4. Juli 2022.
1.7.3
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO und nach der InsO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 4. Juli 2022.“
1.6
In Nrn. 1.8, 1.9.1 und 1.10 wird jeweils das Wort „Zivilprozessordnung“ durch die Angabe „ZPO“ ersetzt.
1.7
Nr. 1.11 wird wie folgt geändert:
1.7.1
Der Wortlaut wird Nr. 1.11.1 und das Wort „Zivilprozessordnung“ wird durch die Angabe „ZPO“ ersetzt.
1.7.2
Folgende Nr. 1.11.2 wird angefügt:
„1.11.2
In Verfahren zweiter Instanz nach der ZPO, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 4. Juli 2022.“
1.8
In Nrn. 1.13, 1.14 und 1.15 wird jeweils das Wort „Zivilprozessordnung“ durch die Angabe „ZPO“ ersetzt.
1.9
Nr. 1.16 wird wie folgt geändert:
1.9.1
Der Wortlaut wird Nr. 1.16.1 und die Angabe „Insolvenzordnung (InsO)“ wird durch die Angabe „InsO“ ersetzt.
1.9.2
Folgende Nr. 1.16.2 wird angefügt:
„1.16.2
In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Landwirtschaftssachen ab dem 4. Juli 2022.“
1.10
In Nrn. 1.17 bis 1.20 wird jeweils das Wort „Zivilprozessordnung“ durch die Angabe „ZPO“ ersetzt.
1.11
Nr. 1.21 wird wie folgt geändert:
1.11.1
Der Wortlaut wird Nr. 1.21.1, das Wort „Zivilprozessordnung“ wird durch die Angabe „ZPO“ ersetzt und die Wörter „der E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz (ERVV Ju)“ werden durch die Angabe „ERVV Ju“ ersetzt.
1.11.2
Folgende Nr. 1.21.2 wird angefügt:
„1.21.2
In Verfahren zweiter Instanz nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) des FamFG, soweit für das jeweilige Verfahren in erster Instanz die elektronische Aktenführung gemäß § 14 ERVV Ju angeordnet wurde, ab dem 4. Juli 2022.“
1.12
In Nrn. 1.22 bis 1.25 wird jeweils das Wort „Zivilprozessordnung“ durch die Angabe „ZPO“ ersetzt.
1.13
Der Nr. 1 werden die folgenden Nrn. 1.29 bis 1.44 angefügt:
„1.29
Amtsgericht Fürth

In Verfahren nach dem 4. Buch (Nachlass- und Teilungssachen) und in Verfahren nach dem 8. Buch (Verfahren in Aufgebotssachen), Abschnitt 4 (Aufgebot von Nachlassgläubigern) des FamFG sowie in Verfahren nach dem Verschollenheitsgesetz (VerschG) ab dem 4. Juli 2022.

1.30
Amtsgericht Neuburg a.d.Donau

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 4. Juli 2022.

1.31
Amtsgericht Pfaffenhofen a.d.Ilm

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 4. Juli 2022.

1.32
Amtsgericht Amberg

In Verfahren nach der Zivilprozessordnung, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 4. Juli 2022.

1.33
Amtsgericht Schwandorf

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, ab dem 4. Juli 2022.

1.34
Amtsgericht Coburg

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, in Aufgebotsverfahren und Landwirtschaftssachen ab dem 4. Juli 2022.

1.35
Amtsgericht Kronach

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 4. Juli 2022.

1.36
Amtsgericht Lichtenfels

In Verfahren nach der ZPO, ausgenommen Verfahren des Vollstreckungsgerichts, und in Aufgebotsverfahren ab dem 4. Juli 2022.

1.37
Landgericht München I
1.37.1
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO ab dem 18. Juli 2022.
1.37.2
In Verfahren erster Instanz nach der ZPO, welche vor dem in Nr. 1.37.1 genannten Stichtag eingegangen und im Aktenzeichen nach Festlegung im Geschäftsverteilungsplan mit dem Zusatz „e“ versehen sind, ab dem 18. Juli 2022.
1.38
Amtsgericht Gemünden a.Main

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Juli 2022.

1.39
Amtsgericht Kitzingen

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Juli 2022.

1.40
Amtsgericht Würzburg

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Juli 2022.

1.41
Amtsgericht Bayreuth

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Juli 2022.

1.42
Amtsgericht Kulmbach

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Juli 2022.

1.43
Amtsgericht Hof

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Juli 2022.

1.44
Amtsgericht Wunsiedel

In Verfahren nach dem 2. Buch (Familiensachen) des FamFG ab dem 18. Juli 2022.“

2.
Diese Bekanntmachung tritt am 4. Juli 2022 in Kraft.

Prof. Dr. Frank Arloth

Ministerialdirektor