Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 401 vom 30.06.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Sonstige Bekanntmachung

2126-1-20-G

Begründung der Verordnung zur Änderung
der Sechzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

vom 30. Juni 2022

Die Begründung der Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Bayerischen Infektionsschutz­maßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) vom 30. Juni 2022 (BayMBl. Nr. 400) wird im Hinblick auf § 28a Abs. 7 Satz 3 in Verbindung mit Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bekannt gemacht.

Die vorliegende Verordnung beruht auf § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1, §§ 28a, 28c IfSG in Verbindung mit § 7 SchAusnahmV und § 9 Nr. 5 DelV. Durch die Änderungsverordnung wird der Maskenstandard im ÖPNV dahingehend angepasst, dass künftig mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen ist. Die Laufzeit der 16. BayIfSMV wird um weitere vier Wochen bis einschließlich 30. Juli 2022 verlängert.

Hinsichtlich der Fortführung der Maßnahmen der 16. BayIfSMV wird auf die Begründung der 16. BayIfSMV vom 1. April 2022 (BayMBl. Nr. 211) sowie auf die Begründungen der Verordnungen zur Änderung der 16. BayIfSMV vom 29. April (BayMBl. Nr. 267), vom 27. Mai (BayMBl. Nr. 328) und vom 24. Juni (BayMBl. Nr. 385) verwiesen.

Das maßgebliche Lagebild für die vorliegende Verordnung stellt sich wie folgt dar:

In der Gesamtbetrachtung zeigt sich seit Anfang Juni 2022 ein Anstieg der täglichen Fallzahlen sowohl für Bayern als auch bundesweit. Am 30. Juni 2022 liegt die 7-Tage-Inzidenz der Meldefälle in Bayern bei 609,9. Damit weist Bayern am 30. Juni 2022 eine 7-Tage-Inzidenz unter dem Bundesdurchschnitt von 668,6 auf. Die Fallzahlen sowie die daraus errechnete Reproduktionszahl müssen insbesondere im Kontext der anhaltenden Belastung der Gesundheitsämter betrachtet werden.

Insgesamt verzeichnen nach den Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) am 30. Juni 2022 95 Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern eine 7-Tage-Inzidenz der Meldefälle von über 300. Im Einzelnen liegt ein Kreis über 1.000, weitere drei Kreise zwischen 900 und 1 000, weitere fünf Kreise zwischen 800 und 900, weitere 19 Kreise zwischen 700 und 800, weitere 15 Kreise zwischen 600 und 700, weitere 26 Kreise zwischen 500 und 600, weitere 20 Kreise zwischen 400 und 500 und weitere sechs Kreise zwischen 300 und 400 (https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1). Dabei reicht die Spannbreite der Werte der 7-Tage-Inzidenz von 189,0 im Landkreis Berchtesgadener Land bis 1 006,2 im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim. In der Gesamtbetrachtung zeigt sich in Bayern damit flächendeckend wieder ein höheres Infektionsniveau.

Die Reproduktionszahl lag in den vergangenen Tagen größtenteils über dem Wert von 1. Nach RKI-Berechnungen liegt der 7-Tage-R-Wert für Bayern am 30. Juni 2022 bei 1,11, für Deutschland bei 1,10.

Die binnen einer Kalenderwoche gemeldeten Sterbefälle sind auf 97 Sterbefälle in der Kalenderwoche 25 (20. Juni bis 26. Juni 2022) gestiegen und liegen damit über dem Wert der Vorwoche (13. Juni bis 19. Juni 2022) mit 55 Sterbefällen. Die 7-Tage-Hospitalisierungsrate als Maßstab für die Krankheitsschwere befindet sich über dem Niveau der Vorwoche. Am 30. Juni 2022 wurden nach den Daten des RKI innerhalb der letzten sieben Tage 930 hospitalisierte Fälle registriert, was einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 7,1 entspricht (https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm#wKennzahlen). Eine Woche zuvor, am 23. Juni 2022, waren es 726 hospitalisierte Fälle innerhalb der letzten sieben Tage (7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 5,50).

Die oben genannte Hospitalisierungsinzidenz ist jedoch nicht hinreichend valide, weil es aufgrund der hohen Infektionszahlen nach wie vor zu deutlichen Meldeverzügen der Gesundheitsämter kommt. Das RKI weist deshalb eine adjustierte 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz aus, die den zeitlichen Verzug der Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz korrigiert (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Inzidenz_aktualisiert.html;jsessionid=800C9202B8C591748688663E3FB46A7D.internet052?nn=13490888). Danach betrug die adjustierte 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Bayern am 27. Juni 2022 9,97 und lag damit deutlich über der tagesaktuell am 27. Juni 2022 vom RKI für Bayern berichteten 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 6,23 (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.html).

Seit dem 16. Januar 2022 liegt die adjustierte 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz wieder über dem vom RKI im Papier zur ControlCOVID-Strategie für die Stufe Rot empfohlenen Grenzwert von 5 (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Downloads/control-covid-2021-09-22.pdf?__blob=publicationFile).

Die Zahl bayernweit stationär behandelter COVID-19-Patienten ging seit Anfang April 2022 deutlich zurück. Die Anzahl der mit COVID-19-Patienten belegten Krankenhausbetten ging im Zeitraum von Mitte März bis Anfang Juni 2022 bayernweit um annähernd achtzig Prozent zurück. Diese Entwicklung endete jedoch Anfang Juni 2022; seitdem steigt die Zahl tendenziell wieder merklich an. Aktuell werden bayernweit 1 982 Patienten, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, stationär behandelt (Meldungen der Krankenhäuser in IVENA vom 30. Juni 2022).

Davon werden derzeit 142 COVID-19-Fälle intensivmedizinisch behandelt (Meldungen der Krankenhäuser im DIVI-Intensivregister vom 30. Juni 2022).

Auch im Bereich der Intensivkapazitäten wurde seit Anfang April 2022 ein deutlicher Rückgang der Zahl der SARS-CoV-2-bedingten Belegungen beobachtetet, der ebenfalls Anfang Juni 2022 endete. Inzwischen kann auch hier eine leicht steigende Tendenz abgelesen werden. Nach der fünften Pandemiewelle wurde der bislang niedrigste Stand der Belegung von Intensivplätzen mit Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, Anfang Juni 2022 festgestellt, als er bei 109 COVID-Patienten lag. Seit dem intensivmedizinischen Belegungsmaximum im März 2022 war die Anzahl der mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten bis dahin um rund fünfundsiebzig Prozent gesunken.

Angesichts der inzwischen wieder steigenden Belegung insbesondere der Normalstationen mit COVID-19-Patienten und der infolge der steigenden Inzidenzen nach wie vor zu verzeichnenden Erkrankungen des Personals in den Einrichtungen ist die aktuelle Entwicklung der Hospitalisierung von COVID-19-Patienten sowie die Personalsituation der Kliniken weiterhin aufmerksam zu beobachten. Auch im Normalpflegebereich bringt die Behandlung von Patienten mit einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion einen erheblichen zusätzlichen Isolationsaufwand mit sich. Insbesondere COVID-19-bedingte Personalengpässe führten in den vergangenen Wochen zu teils schwierigen Betriebssituationen in den Krankenhäusern. Neben den Patientenzahlen ist das Vorhandensein des Personals für die Verfügbarkeit der Krankenhausbetten und somit für die Lagebeurteilung von entscheidender Bedeutung. So wird das System umso stärker belastet, je stärker sich die zu verzeichnenden Personalausfälle, etwa infolge von Quarantäne- oder Isolationsmaßnahmen, darstellen. Beim Klinikpersonal kommt es laut Rückmeldungen aus der Praxis aktuell regional teils zu massiven Ausfällen, deren Intensität in jüngster Vergangenheit wieder zugenommen hat. Das Nachholen verschobener elektiver Eingriffe wird die Kliniken in den nächsten Monaten ebenfalls weiter fordern.

Die durchschnittliche Auslastung der Intensivstationen liegt bayernweit bei 86,8 % (DIVI-Meldungen, Stand 30. Juni 2022).

Die Lage der bayerischen Krankenhäuser wird nach wie vor als herausfordernd eingeschätzt. Mithin sind vulnerable Patienten und das Krankenhauspersonal weiterhin vor Infektionen zu schützen. Um eventuelle kurzfristige Verschärfungen der Lage rechtzeitig zu erkennen und entgegenwirken zu können, bleibt die weitere Entwicklung der Bettenbelegung mit COVID-19-Patienten aufmerksam zu beobachten.

In Bayern wurden bisher 27 739 604 COVID-19-Schutzimpfungen durchgeführt, die sich auf Erstimpfungen, Zweitimpfungen und Auffrischungsimpfungen verteilen. Inzwischen (Stand 30. Juni 2022) haben 9 873 332 Personen, und damit rund 75,1 %, eine Grundimmunisierung durch Impfung(en) erhalten. Die Impfquote der grundimmunisierten Personen ab 60 Jahren liegt in Bayern bei rund 89,6 %, die Impfquote der grundimmunisierten Personen im Alter von 18 bis 59 Jahren liegt bei rund 81,3 % und die Impfquote der grundimmunisierten Personen im Alter von 12 bis 17 Jahren bei rund 70,0 %. Seit Mitte August 2021 besteht für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit, eine erste Auffrischungsimpfung zu erhalten. Seit Mitte November 2021 können grundsätzlich alle Volljährigen und seit Mitte Januar 2022 auch alle 12- bis 17-Jährigen eine erste Auffrischungsimpfung erhalten, sofern der Mindestabstand zur Grundimmunisierung abgelaufen ist. In Bayern wurden bisher 7 684 608 erste Auffrischungsimpfungen durchgeführt, die in der oben genannten Gesamtzahl der COVID-19-Schutzimpfungen enthalten sind. Die Impfquote bei den ersten Auffrischungsimpfungen liegt damit bezogen auf die bayerische Bevölkerung derzeit bei rund 58,5 %. Seit Mitte Februar 2022 ist es für bestimmte Personengruppen auch möglich, eine zweite Auffrischungsimpfung zu erhalten. Bezogen auf die bayerische Gesamtbevölkerung liegt die Impfquote in Bayern hier aktuell bei rund 4,4 %, bei der Bevölkerung ab 60 Jahren liegt sie bei rund 13,6 %.

Da ausreichend Impfstoff für COVID-19-Schutzimpfungen vorhanden ist, besteht seit vielen Monaten für alle Impfwilligen ab 12 Jahren die Möglichkeit, zeitnah eine Schutzimpfung zu erhalten. Die ersten Impfungen von Fünf- bis Elfjährigen mit einem für sie zugelassenen Impfstoff waren Mitte Dezember 2021 möglich. Inzwischen liegt die Impfquote bei den Erstimpfungen bezogen auf die bayerische Bevölkerung dieser Altersgruppe bei rund 21,3 % und bei den vollständigen Impfungen bei rund 19,4 %.

Der seit Ende März 2022 beobachtete Rückgang der täglichen Fallzahlen setzt sich derzeit nicht fort, vielmehr steigen die Fallzahlen seit Meldewoche 22/2022 wieder an. In Deutschland dominiert seit fünf Monaten mit gegenwärtig über 99 % die Omikron-Variante, dabei ist zuletzt die Omikron-Sublinie BA.5 zur dominierenden Variante geworden.

Der geringere Anteil schwerer Erkrankungen und die niedrigere Zahl der mit COVID-19-assoziierten Todesfälle während der Omikron-Welle im Vergleich zu den vorherigen vier Wellen sind zurückzuführen auf die zunehmende Grundimmunität in der Bevölkerung, insbesondere aufgrund der gut wirksamen Impfung, in Kombination mit einem grundsätzlich geringeren Anteil schwerer Erkrankungen bei Infektionen, die durch die Omikron-Variante hervorgerufen werden.

Das Ziel der nach § 28a Abs. 7 IfSG allein möglichen Basisschutzmaßnahmen ist es, einen unkontrollierten Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern und für besonders vulnerable Personen einen Basisschutz herzustellen. Dessen ungeachtet bleibt es das Ziel der infektionspräventiven Maßnahmen, schwere Erkrankungen und Todesfälle zu minimieren und Langzeitfolgen, die auch nach milden Krankheitsverläufen auftreten können und deren langfristige Auswirkungen noch nicht absehbar sind, zu vermeiden. Daher sollten von jedem Bürger und jeder Bürgerin möglichst alle empfohlenen Maßnahmen des Infektionsschutzes eigenverantwortlich umgesetzt werden: die Einhaltung des Mindestabstands, die Beachtung der Hygiene, das regelmäßige und gründliche Lüften von Innenräumen vor, während und nach dem Aufenthalt mehrerer Personen sowie das Tragen von Masken (AHA+L Regeln). Diese Empfehlungen gelten auch für Geimpfte und Genesene, da Infektionen und Transmissionen auch in diesen Personengruppen auftreten können. Trotz der steigenden Fallzahlen erscheint vor dem Hintergrund der insgesamt geringeren Krankheitsschwere bei Omikron-Infektionen und der bestehenden Immunität in der Bevölkerung ein Herabstufen des Maskenstandards für den ÖPNV von FFP2-Masken auf medizinische Gesichtsmasken vertretbar.

Vor dem Hintergrund dieses Lagebilds wird die 16. BayIfSMV bis einschließlich 30. Juli 2022 verlängert.

In dem zuletzt vorhandenen Umfang ist eine Fortdauer der auf Grundlage der aktuellen Befugnisse nach IfSG allein möglichen Basisschutzmaßnahmen grundsätzlich weiterhin erforderlich. Maskenpflicht und Testerfordernisse sind mit Blick auf das derzeitige Infektionsgeschehen weiterhin notwendig, um vulnerable Personen und Personen in Gemeinschaftseinrichtungen zu schützen.

Eine Maskenpflicht ist auch in den Verkehrsmitteln des ÖPNV weiterhin geboten. Der Maskenstandard im ÖPNV wird aber dahingehend angepasst, dass nun auch durch Fahrgäste nicht mehr verpflichtend eine FFP2-Maske, sondern nur mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen ist (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2). Zwar bieten FFP2-Masken einen höheren Schutz als medizinische Gesichtsmasken. Die Belastung durch das Tragen von FFP2-Masken ist aber insbesondere bei hohen, sommerlichen Temperaturen höher, als die Belastung durch das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken. Die Bereitschaft, FFP2-Masken eng anliegend und damit korrekt zu tragen, ist bei den derzeit vorherrschenden hohen sommerlichen Temperaturen daher eingeschränkt. In Abwägung dieser gegenläufigen Gesichtspunkte ist eine entsprechende Anpassung der Maskenpflicht geboten. Den Bürgerinnen und Bürger bleibt es jedoch im Rahmen ihrer Eigenverantwortung unbenommen, über das Mindesterfordernis hinaus und auch außerhalb der von der 16. BayIfSMV erfassten Bereiche freiwillig eine FFP2-Maske zu tragen.

Die übrigen Änderungen sind redaktionelle Folgeänderungen.