Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 405 vom 06.07.2022

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2236.1-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Berufliche Schulen
  • Allgemeines

2236.1-K

Berichtigung

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Prüfungsordnung für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife (ErgPOFHR); hier: Zeugnismuster vom 1. Juni 2022 (BayMBl. Nr. 364) wird wie folgt berichtigt:

Die Anlagen 2 und 8 erhalten folgende Fassung:

Anlage 2:

Das Zeugnis der auf Bayern beschränkten fachgebundenen Fachhochschulreife erhalten Absolventinnen und Absolventen von Fachakademien für Heilpädagogik und für Sozialpädagogik sowie von Fachschulen für Heilerziehungspflege, die die Ergänzungsprüfung nach dem Zweiten Teil der Prüfungsordnung ohne das Fach Mathematik abgelegt haben (§ 13 ErgPOFHR).

Anlage 8:

Die Bescheinigung über die fachgebundene Hochschulreife erhalten Absolventinnen und Absolventen von Fachakademien, die sowohl im Abschlusszeugnis der Fachakademie als auch im Zeugnis der fachgebundenen Fachhochschulreife nach § 25 ErgPOFHR die Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ erzielt haben (§ 25a ErgPOFHR).

München, den 22. Juni 2022

Bayerisches Staatsministerium

für Unterricht und Kultus



Anlagen