Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 446 vom 03.08.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2230.1.3-K
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
  • Allgemeine Grundlagen des Bildungswesens
  • Modellversuche (siehe auch die einzelnen Schularten)

2230.1.3-K

Schulversuch zum Einsatz von dynamischen Mathematiksystemen im
Mathematikunterricht an Realschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 18. Juli 2022, Az. IV.2-BS6500.0/36/1

1.Gegenstand und Ziel des Versuchs

1.1
Gegenstand des Schulversuchs ist der Einsatz eines dynamischen Mathematiksystems (DMS) im Mathematikunterricht der Realschule, beginnend ab der Jahrgangsstufe 8.
1.2
1Ziel ist die Erprobung des systematischen Einsatzes von DMS im Mathematikunterricht sowie im Rahmen von Leistungsnachweisen. 2Die didaktischen Möglichkeiten der dabei verwendeten dynamischen Mathematiksysteme gehen weit über die Möglichkeiten herkömmlicher Taschenrechner hinaus. 3Sie sollen einen stärker eigentätigen, dynamischen und anschaulichen Zugang zu vielen mathematischen Inhalten erlauben.

2.Teilnehmende Schulen

Die folgenden Staatlichen Realschulen nehmen am Schulversuch teil:

Staatliche Realschule Buchloe
Staatliche Realschule Erlangen II
Staatliche Realschule Forchheim
Staatliche Realschule Gauting
Staatliche Realschule Holzkirchen
Staatliche Realschule Landshut
Staatliche Realschule Neunburg vorm Wald
Staatliche Realschule Obernburg

3.Durchführung des Schulversuchs

3.1
1Es ist geplant, im Schuljahr 2022/23 an jeder der oben genannten Schulen jeweils eine Klasse der Jahrgangsstufen 8 und 10 einzurichten, in der neben dem herkömmlichen Taschenrechner ein DMS eingesetzt wird. 2Schülerinnen und Schülern, die nicht mit einem dynamischen Mathematiksystem arbeiten möchten, kann ein Wechsel in eine andere Klasse angeboten werden, sofern dies schulorganisatorisch möglich ist. 3Die Schülerinnen und Schüler sind darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit eine DMS-Klasse zu besuchen bzw. in eine DMS-Klasse zu wechseln aus schulorganisatorischen Gründen nicht garantiert werden kann.
3.2
Im Schuljahr 2022/23 wird im Rahmen des Schulversuchs für die Schülerinnen und Schüler aus den teilnehmenden Klassen der Jahrgangsstufe 10 erstmals die Möglichkeit angeboten, die zentrale Abschlussprüfung unter Verwendung eines DMS zu bearbeiten.

4.Zulassung der zu verwendenden Systeme

4.1
1Im Rahmen des Schulversuchs kann das dynamische Mathematiksystem GeoGebra eingesetzt werden. 2Für die Nutzung von GeoGebra wird entweder ein PC (der für Prüfungen im Normalfall nicht in Frage kommen dürfte), ein Note- oder Netbook, ein Tablet oder ein Smartphone benötigt. 3Dies hat einerseits den Vorteil, dass für die Verwendung des DMS kein eigenes Gerät angeschafft werden muss, das in anderen Fächern oder auch privat kaum eingesetzt werden kann. 4Andererseits ist bei der Zulassung der in Satz 2 genannten Geräte als Hilfsmittel in Leistungsnachweisen bzw. der Abschlussprüfung in besonderer Weise sicherzustellen, dass Unterschleif unterbunden wird. 5Dies leistet derzeit eine Prüfungsumgebung.
4.2
Für Leistungserhebungen, insbesondere auch für die Abschlussprüfung, sind zugelassen:
  • die GeoGebra-Anwendung „Taschenrechner“
  • die GeoGebra-Anwendung „Grafikrechner“
4.3
1Die teilnehmenden Schulen stellen sicher, dass allen Schülerinnen und Schülern ein schuleigenes Gerät zur Verfügung gestellt werden kann. 2Den Schulen steht es zudem frei, nach Maßgabe der schulrechtlichen Bestimmungen die Nutzung schülereigener Geräte zu ermöglichen.

5.Budgetneutralität

Für die Teilnahme am Schulversuch ist kein Budgetzuschlag vorgesehen.

6.Auswertung der Ergebnisse

1Der Schulversuch wird durch einen Arbeitskreis am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung begleitet und evaluiert. 2Die teilnehmenden Schulen wirken am Evaluationsverfahren mit.

7.Inkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2022 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2025 außer Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor