Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 494 vom 31.08.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2030-K
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)

2030-K

Änderung der Bekanntmachung über die Zuständigkeitsregelungen
für den Arbeitnehmerbereich im Geschäftsbereich des
Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (ZustAN-KM)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 12. August 2022, Az. II.5-M1413/5

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Zuständigkeitsregelungen für den Arbeitnehmerbereich im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (ZustAN-KM) vom 5. Februar 2019 (BayMBl. Nr. 70), die durch Bekanntmachung vom 8. November 2019 (BayMBl. Nr. 516) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 1.1 wird wie folgt geändert:
1.1.1
Nr. 1.1.1.5 wird wie folgt gefasst:
„1.1.1.5
die hauptberuflich tätigen Bediensteten der Berufsfachschulen des Gesundheitswesens, die mit einer Universität oder einem Universitätsklinikum organisatorisch verbunden sind, mit Ausnahme der Bestellung von Schulleitern, Ständigen Vertretern, Weiteren Ständigen Vertretern, Ersten Lehrkräften und Leitenden Lehrkräften sowie der Übertragung der Funktion des Mitarbeiters in der Schulleitung als Leiter einer solchen Berufsfachschule des Gesundheitswesens und“
1.1.2
In Nr. 1.1.1.6 wird die Angabe „13“ durch die Angabe „15“ ersetzt.
1.1.3
In Nr. 1.1.2.3 werden nach den Wörtern „Berufsfachschulen des Gesundheitswesens“ die Wörter „, die mit einer Universität oder einem Universitätsklinikum organisatorisch verbunden sind“ eingefügt.
1.1.4
In Nr. 1.1.6 wird die Angabe „10“ durch die Angabe „15“ ersetzt.
1.1.5
In Nr. 1.1.7 wird die Angabe „10“ durch die Angabe „15“ ersetzt.
1.2
In Nr. 1.3 Satz 2 werden nach den Wörtern „Berufsfachschulen des Gesundheitswesens“ die Wörter „, die mit einer Universität oder einem Universitätsklinikum organisatorisch verbunden sind“ eingefügt.
1.3
Nr. 1.10 wird gestrichen.
1.4
Die bisherigen Nrn. 1.11 und 1.12 werden die Nrn. 1.10 und 1.11.
1.5
In der neuen Nr. 1.11 werden nach den Wörtern „Berufsfachschulen des Gesundheitswesens“ die Wörter „, die mit einer Universität oder einem Universitätsklinikum organisatorisch verbunden sind,“ eingefügt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2022 in Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirigent