Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 497 vom 31.08.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 6E802ADE2B1BE74BE3CE991B61A11279797DA477EB9D0B77FFDB8BC58025A2AB

Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Aufnahme in die Berufliche Oberschule
(Fachoberschule und Berufsoberschule) zum Schuljahr 2023/2024

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 10. August 2022, Az. VI.6-BS9610-6-7a.27 855

  1. 1. Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in der Zeit vom 27. Februar bis 10. März 2023 entgegengenommen.
  2. 2. Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform.
  3. 3. Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 15. März 2023 statt.
  4. 4. Die Eignungsprüfung für Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, findet am Mittwoch, den 26. Juli 2023 statt.
  5. 5. Die Eignungsprüfung für Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am Mittwoch, den 26. Juli 2023 statt.
  6. 6. Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, den 26. Juli 2023 statt.
  7. 7. Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen  – (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
  8. 8. Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.

Martin Wunsch

Ministerialdirigent

StAnz. Nr. 35