Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 528 vom 21.09.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei BayMBl(sha256): 93CBEC6D90D210E75374A4F7DC5CDED52BDA65DFFE7F9B64ABEF5BC41C656119

Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Ausbildung von Fachlehrkräften an Grund-, Mittel-, Real- und Förderschulen:
Fachliche und pädagogische Ausbildung in den vierjährigen Ausbildungsgängen
(Werken, Kunst und Informationstechnik/Werken, Sport und
Informationstechnik/Ernährung, Gestaltung und Informationstechnik)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 2. September 2022, Az. III.3-BS7040.0/5/10

1.
Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächerverbindungen: Werken, Kunst und Informationstechnik/Werken, Sport und Informationstechnik/Ernährung, Gestaltung und Informationstechnik.
1.1
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus beginnt im Schuljahr 2023/2024 eine weitere Ausbildung von Fachlehrkräften an Grund-, Mittel-, Real- und Förderschulen. Die Ausbildung erfolgt parallel in allen Fächern der genannten Fächerverbindungen. Die Ausbildung umfasst insgesamt vier Studienjahre. Nach drei Studienjahren werden die jeweiligen fachlichen Prüfungen abgeschlossen. Die Ausbildung richtet sich nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften (ZAPO-F I) vom 16. August 2022 (GVBl. S. 553).
1.2
Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer sind
  • der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,
  • die gesundheitliche Eignung für die Ausbildung zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer,
  • das Bestehen eines Eignungstests.
1.3
Der Eignungstest soll über die vorhandene allgemeine und fachliche Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers Aufschluss geben. Er findet an der Ausbildungsstätte statt, die die Bewerberin bzw. der Bewerber besuchen will. Für das Fach Sport ist ein zusätzlicher Eignungstest zu bestehen. Über die Termine und Inhalte informieren die Ausbildungsstätten.

Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen der Probezeit abhängig. Die Probezeit endet zur Hälfte des ersten Ausbildungsjahres Mitte Februar.

2.
Die formlosen Anträge auf Zulassung zur Ausbildung sind an folgende Anschriften zu richten:
2.1
Ausbildung in den Fächerverbindungen Werken, Kunst und Informationstechnik bzw. Werken, Sport und Informationstechnik:
  • für die Ausbildung in Augsburg

an das
Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
– Abteilung I –
Henisiusstraße 1
86152 Augsburg

Tel.: 0821 242279-0, Fax: 0821 242279-13
E-Mail: info@fachlehrer.org
http://www.fachlehrer.org

  • für die Ausbildung in Bayreuth

an das
Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
– Abteilung V –
Geschwister-Scholl-Platz 3
95445 Bayreuth

Tel.: 0921 41603, Fax: 0921 741126
E-Mail: info@fachlehrer.de
http://www.fachlehrer.de

Anmeldeschluss an den Staatsinstituten Augsburg und Bayreuth ist der 1. November 2022. Spätere Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr angenommen werden.

2.2
Ausbildung in der Fächerverbindung Ernährung, Gestaltung und Informationstechnik:
  • für die Ausbildung in Ansbach

an das
Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
– Abteilung III –
Schlesierstraße 26 + 28
91522 Ansbach

Tel.: 0981 97258-03, Fax: 0981 97258-333
E-Mail: AbtIII@fachlehrerausbildung-ansbach.de

Anmeldeschluss am Staatsinstitut Ansbach ist der 1. November 2022. Spätere Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr angenommen werden.

3.
Die Ausbildung ist grundsätzlich förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung, und zwar nach den für Schülerinnen bzw. Schüler an Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.
4.
Für Unterbringung und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmerinnen bzw. Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen.
5.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Übernahme in den staatlichen Schuldienst nach Durchlaufen der Ausbildung am Staatsinstitut und des darauffolgenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes nur nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs und der jeweils gegebenen Planstellenlage möglich ist.

Stefan Graf

Ministerialdirektor