Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 538 vom 22.09.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Sonstige Bekanntmachung

2126-1-20-G

Begründung der Verordnung zur Änderung der Sechzehnten
Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

vom 22. September 2022

Die Begründung der Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) vom 22. September 2022 (BayMBl. Nr. 537) wird im Hinblick auf § 28a Abs. 7 Satz 3 in Verbindung mit Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bekannt gemacht.

Die vorliegende Verordnung beruht auf § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1, §§ 28a, 28c IfSG in Verbindung mit § 7 SchAusnahmV und § 9 Nr. 5 DelV. Durch die Änderungsverordnung wird die Laufzeit der 16. BayIfSMV bis einschließlich 30. September 2022 verlängert.

Hinsichtlich der Fortführung der Maßnahmen der 16. BayIfSMV wird auf die Begründung der 16. BayIfSMV vom 1. April 2022 (BayMBl. Nr. 211) sowie auf die Begründungen der Verordnungen zur Änderung der 16. BayIfSMV vom 29. April (BayMBl. Nr. 267), vom 27. Mai (BayMBl. Nr. 328), vom 24. Juni (BayMBl. Nr. 385), vom 30. Juni (BayMBl. Nr. 401), vom 21. Juli 2022 (BayMBl. Nr. 428), vom 18. August (BayMBl. Nr. 487) und vom 8. September (BayMBl. Nr. 512) verwiesen.

Das maßgebliche Lagebild für die vorliegende Verordnung stellt sich wie folgt dar:

Nach einem Ende Juli 2022 beginnenden Rückgang der täglichen Fallzahlen steigen diese sowohl für Bayern als auch bundesweit seit Mitte September 2022 wieder leicht an. Am 22. September 2022 liegt die 7-Tage-Inzidenz der Meldefälle in Bayern bei 331,7. Damit weist Bayern am 22. September 2022 eine 7-Tage-Inzidenz über dem Bundesdurchschnitt von 281,4 auf.

Insgesamt verzeichnen nach den Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) am 22. September 2022 92 Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern eine 7-Tage-Inzidenz der Meldefälle von über 200. Im Einzelnen liegt je ein Kreis über 1 000, über 900 und über 800. Weitere 2 Kreise liegen zwischen 600 und 700, ein weiterer Kreis zwischen 500 und 600, weitere 11 Kreise zwischen 400 und 500, weitere 30 Kreise zwischen 300 und 400 und 45 weitere Kreise zwischen 200 und 300 (https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1).
In der Gesamtbetrachtung zeigt sich in Bayern damit weiterhin ein erhöhtes Infektionsniveau.

Die Reproduktionszahl lag in den vergangenen Tagen meist über dem Wert von 1. Nach RKI-Berechnungen liegt der 7-Tage-R-Wert für Bayern am 22. September 2022 bei 1,16, für Deutschland bei 1,12.

Die binnen einer Kalenderwoche gemeldeten Sterbefälle sind mit Datenstand vom 21. September 2022 auf 35 Sterbefälle in der Kalenderwoche 37 (12. September bis 18. September 2022) gesunken und liegen damit leicht unter dem Wert der Vorwoche (5. September bis 11. September 2022) mit 39 Sterbefällen. Die 7-Tage-Hospitalisierungsrate als Maßstab für die Krankheitsschwere befindet sich über dem Niveau der Vorwoche. Am 22. September 2022 wurden nach den Daten des RKI innerhalb der letzten sieben Tage 772 hospitalisierte Fälle registriert, was einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 5,86 entspricht (https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm#wKennzahlen). Eine Woche zuvor, am 15. September 2022, waren es 617 hospitalisierte Fälle innerhalb der letzten sieben Tage (7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 4,70).

Die oben genannte Hospitalisierungsinzidenz ist jedoch nicht hinreichend valide, weil es aufgrund der hohen Infektionszahlen nach wie vor zu deutlichen Meldeverzügen der Gesundheitsämter kommt. Das RKI weist deshalb eine adjustierte 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz aus, die den zeitlichen Verzug der Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz korrigiert (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Inzidenz_aktualisiert.html;jsessionid=800C9202B8C591748688663E3FB46A7D.internet052?nn=13490888). Danach betrug die adjustierte 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Bayern am 19. September 2022 7,62 und lag damit über der tagesaktuell am 19. September 2022 vom RKI für Bayern berichteten 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 5,05 (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.html).

Seit dem 9. Juni 2022 liegt die adjustierte 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz wieder über dem vom RKI im Papier zur ControlCOVID-Strategie für die Stufe Rot empfohlenen Grenzwert von 5 (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Downloads/control-covid-2021-09-22.pdf?__blob=publicationFile).

Im Zeitraum vom 23. Juli 2022 bis Anfang September 2022 war ein deutlicher Rücklauf der Anzahl der mit COVID-19 infizierten Patienten belegten Krankenhausbetten zu verzeichnen. Seitdem ist insgesamt wieder eine Zunahme der Belegung mit COVID-19-Patienten festzustellen. Ob es sich dabei um einen neuen Aufwärtstrend handelt, bleibt abzuwarten und wird beobachtet.

Auch im Bereich der Intensivkapazitäten war von Ende Juli 2022 bis Anfang September 2022 eine Abnahme der Zahl intensivmedizinisch behandelter COVID-19-Patienten zu verzeichnen. Seitdem wird eine, unter tageweisen Schwankungen, insgesamt stagnierende Anzahl von COVID-19-Patienten im Intensivbereich festgestellt. Abzuwarten bleibt, ob sich die in den letzten Tagen leicht steigende Zahl der mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten tendenziell verfestigt oder nur eine Schwankung innerhalb der üblichen Bandbreite darstellt.

Aktuell werden bayernweit 1 526 Patienten, bei denen eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, stationär behandelt (Meldungen der Krankenhäuser in IVENA vom 22. September 2022). Davon werden derzeit 120 COVID-19-Fälle intensivmedizinisch behandelt (Meldungen der Krankenhäuser im DIVI-Intensivregister vom 22. September 2022). Die durchschnittliche Auslastung der Intensivstationen liegt bayernweit bei 86,5 % (DIVI-Meldungen, Stand 22. September 2022).

Angesichts der noch immer erheblichen Belegung insbesondere der Normalstationen mit COVID-19-Patienten und der gleichzeitig zu verzeichnenden Personalausfälle sind die aktuelle Entwicklung der Hospitalisierung von COVID-19-Patienten sowie die Personalsituation der Kliniken weiterhin aufmerksam zu beobachten. Auch im Normalpflegebereich bringt die Behandlung von Patienten mit einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion einen erheblichen zusätzlichen Isolationsaufwand mit sich. Personalengpässe führten in den vergangenen Wochen zu teils schwierigen Betriebssituationen in den Krankenhäusern. Neben den Patientenzahlen ist das Vorhandensein des Personals für die Verfügbarkeit der Krankenhausbetten und somit für die Lagebeurteilung von entscheidender Bedeutung. So wird das System umso stärker belastet, je stärker sich die zu verzeichnenden Personalausfälle, etwa infolge von Quarantäne- oder Isolationsmaßnahmen, darstellen. Beim Klinikpersonal kommt es laut Rückmeldungen aus der Praxis aktuell noch immer zu Ausfällen, deren Intensität in jüngster Vergangenheit leicht abgenommen hat, regional aber nach wie vor erhebliche Unterschiede aufweist. Das Nachholen verschobener elektiver Eingriffe steht trotz der angespannten Personalsituation teils ebenfalls auf der Agenda der Kliniken und wird entsprechende Kapazitäten in Anspruch nehmen.

Die Lage der bayerischen Krankenhäuser wird nach wie vor als herausfordernd eingeschätzt. Um eventuelle kurzfristige Verschärfungen der Lage rechtzeitig zu erkennen und ihnen entgegenwirken zu können, bleibt die weitere Entwicklung der Bettenbelegung mit COVID-19-Patienten, aber auch der Personalsituation in den Krankenhäusern aufmerksam zu beobachten.

In Bayern wurden bisher 28 108 448 COVID-19-Schutzimpfungen durchgeführt, die sich auf Erstimpfungen, Zweitimpfungen und Auffrischungsimpfungen verteilen. Inzwischen (Stand 22. September 2022) haben 9 888 972 Personen, und damit rund 75,3 %, eine Grundimmunisierung durch Impfung(en) erhalten. Die Impfquote der grundimmunisierten Personen ab 60 Jahren liegt in Bayern bei rund 89,6 %, die Impfquote der grundimmunisierten Personen im Alter von 18 bis 59 Jahren liegt bei rund 81,4 % und die Impfquote der grundimmunisierten Personen im Alter von 12 bis 17 Jahren bei rund 70,3 %. Seit Mitte August 2021 besteht für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit, eine erste Auffrischungsimpfung zu erhalten. Seit Mitte November 2021 können grundsätzlich alle Volljährigen und seit Mitte Januar 2022 auch alle 12- bis 17-Jährigen eine erste Auffrischungsimpfung erhalten, sofern der Mindestabstand zur Grundimmunisierung abgelaufen ist. In Bayern wurden bisher 7 747 118 erste Auffrischungsimpfungen durchgeführt, die in der oben genannten Gesamtzahl der COVID-19-Schutzimpfungen enthalten sind. Die Impfquote bei den ersten Auffrischungsimpfungen liegt damit bezogen auf die bayerische Bevölkerung derzeit bei rund 59,0 %. Seit Mitte Februar 2022 ist es für bestimmte Personengruppen auch möglich, eine zweite Auffrischungsimpfung zu erhalten. Bezogen auf die bayerische Gesamtbevölkerung liegt die Impfquote in Bayern hier aktuell bei rund 6,6 %, bei der Bevölkerung ab 60 Jahren liegt sie bei rund 19,5 %.

Da ausreichend Impfstoff für COVID-19-Schutzimpfungen vorhanden ist, besteht seit vielen Monaten für alle Impfwilligen ab 12 Jahren die Möglichkeit, zeitnah eine Schutzimpfung zu erhalten. Die ersten Impfungen von Fünf- bis Elfjährigen mit einem für sie zugelassenen Impfstoff waren Mitte Dezember 2021 möglich. Inzwischen liegt die Impfquote bei den Erstimpfungen bezogen auf die bayerische Bevölkerung dieser Altersgruppe bei rund 21,6 % und bei den vollständigen Impfungen bei rund 19,8 %.

Die bundesweite 7-Tage-Inzidenz von SARS-CoV-2 ist in Meldewoche (MW) 36 im Vergleich zur MW 35 relativ stabil geblieben, nachdem sie zuvor sieben Wochen lang zurückgegangen war. Die 7-Tages-Inzidenzwerte stiegen in den meisten Bundesländern und Altersgruppen leicht an. Aktuell ist die Omikron-Sublinie BA.5 die in Deutschland dominierende SARS-CoV-2-Variante, ihr Gesamtanteil lag in KW 35/2022 bei 95 %. Andere Varianten wurden fast vollständig verdrängt. Die Varianten BA.2 und BA.4 machten auch in dieser Woche nur noch einen sehr geringen Anteil aus.

SARS-CoV-2 zirkuliert weiterhin in erheblichem Maße in der Bevölkerung. Das Virus verbreitet sich überall dort, wo Menschen ohne Schutzmaßnahmen zusammenkommen, insbesondere in geschlossenen Räumen. Der Anteil schwerer Erkrankungen und Todesfälle ist nicht mehr so hoch wie in den ersten vier Erkrankungswellen der COVID-19-Pandemie. Die höchste Gefährdung für schwere Erkrankungen betrifft jedoch nach wie vor Menschen höheren Alters und Menschen mit Vorerkrankungen oder unzureichendem Immunschutz. Ihr Schutz steht in der aktuellen Phase der Pandemie im Vordergrund.

Der geringere Anteil schwerer Erkrankungen und die niedrigere Zahl der mit COVID-19-assoziierten Todesfälle während der Omikron-Welle im Vergleich zu den vorherigen vier Wellen sind zurückzuführen auf die zunehmende Grundimmunität in der Bevölkerung, insbesondere aufgrund der gut wirksamen Impfung, in Kombination mit einem grundsätzlich geringeren Anteil schwerer Erkrankungen bei Infektionen, die durch die Omikron-Variante hervorgerufen werden.

Das Ziel der nach § 28a Abs. 7 IfSG allein möglichen Basisschutzmaßnahmen ist es, einen unkontrollierten Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern und für vulnerable Personen einen Basisschutz herzustellen. Dessen ungeachtet bleibt es das Ziel der infektionspräventiven Maßnahmen, schwere Erkrankungen und Todesfälle zu minimieren und Langzeitfolgen, die auch nach milden Krankheitsverläufen auftreten können und deren langfristige Auswirkungen noch nicht absehbar sind, zu vermeiden. Daher sollten von jedem Bürger und jeder Bürgerin möglichst alle empfohlenen Maßnahmen des Infektionsschutzes eigenverantwortlich umgesetzt werden: die Einhaltung des Mindestabstands, die Beachtung der Hygiene, das regelmäßige und gründliche Lüften von Innenräumen vor, während und nach dem Aufenthalt mehrerer Personen sowie das Tragen von Masken (AHA+L-Regeln). Diese Empfehlungen gelten auch für Geimpfte und Genesene, da Infektionen und Transmissionen auch in diesen Personengruppen auftreten können.

Vor dem Hintergrund dieses Lagebilds wird die 16. BayIfSMV bis einschließlich 30. September 2022 verlängert. Die Fortführung der Basisschutzmaßnahmen ist weiterhin erforderlich: Maskenpflicht und Testerfordernisse sind mit Blick auf das derzeitige Infektionsgeschehen weiterhin notwendig, um vulnerable Personen zu schützen.

Die Verlängerung erfolgt nur bis zum 30. September 2022, weil ab dem 1. Oktober 2022 die durch das Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16. September 2022, BGBl. I S. 1454 (COVID-19-SchG) angeordneten Schutzmaßnahmen und Befugnisgrundlagen für Maßnahmen der Länder wirksam werden. Zugleich wurde durch das COVID-19-SchG die bisher mit Ablauf des 23. September 2022 endende Befugnis für Schutzmaßnahmen der Länder nach bisherigem Recht bis zum 30. September 2022 verlängert. Die Verlängerung der 16. BayIfSMV erfolgt daher im Gleichlauf mit der Verlängerung der Befugnisgrundlagen und ist erforderlich, um Schutzlücken zu vermeiden.

Die Verordnung tritt zum 23. September 2022 in Kraft.