Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 549 vom 28.09.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Verwaltungsvorschrift

2173-A
  • Verwaltung
  • Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
  • Familienhilfe

2173-A

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen
(Kinderwunsch-Richtlinie)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

vom 9. September 2022, Az. IV1/6541.01-1/630

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen (Kinderwunsch-Richtlinie) vom 8. Oktober 2020 (BayMBl. Nr. 610) wird wie folgt geändert:
1.1
In der Präambel in Satz 1 wird das Wort „gewährt“ durch das Wort „finanziert“ ersetzt.
1.2
Nr. 5.2 wird wie folgt geändert:
1.2.1
Dem Wortlaut werden folgende Sätze 1 und 2 vorangestellt:

1Ab 1. Januar 2023 werden bei der Bewilligung ausschließlich Landes-Verpflichtungsermächtigungen eingesetzt. 2Übergangsweise können im Jahr 2022 bei der Bewilligung ausschließlich Landes-Verpflichtungsermächtigungen eingesetzt werden, sobald die einsetzbaren Bundesmittel für eine paritätische Bewilligung ausgeschöpft sind.“

1.2.2
Der bisherige Wortlaut wird Satz 3 und das Wort „gewährt“ wird durch das Wort „ausgezahlt“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 29. September 2022 in Kraft.

Dr. Markus Gruber

Ministerialdirektor