2126.0-G
Änderung der Landarztprämienrichtlinie und der Medizinstipendienrichtlinie
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
vom 13. Oktober 2022, Az. 32h-G8060-2020/80-62
§ 1
Änderung der Landarztprämienrichtlinie
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Landarztprämienrichtlinie (LAPR) vom 23. November 2020 (BayMBl. Nr. 729) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nr. 8 wird wie folgt gefasst:
- „8.
- Antragstellung
1Die Antragstellung auf Gewährung einer Landarztprämie beim LGL ist ausschließlich elektronisch über den Formularserver Bayern (IT-DLZ) mittels des dort bereitgestellten Antragsformulars vorzunehmen. 2Die Authentifizierung und die Antragstellung haben innerhalb der Frist nach Nr. 4.2 zu erfolgen. 3Im Rahmen der Antragstellung werden zudem folgende Unterlagen benötigt:
- a)
- ein Arztregisterauszug der KVB und
- b)
- die zulassungsrechtliche Entscheidung über die vertragsärztliche Tätigkeit des Antragstellers oder die Gründung eines MVZ.“
- 2.
- Nr. 11 wird wie folgt geändert:
- 2.1
- In der Überschrift wird das Wort „ , Übergangsregelung“ gestrichen.
- 2.2
- In Satz 1 wird die Satznummerierung „1“ gestrichen und die Angabe „31. Dezember 2022“ durch die Angabe „31. Dezember 2025“ ersetzt.
- 2.3
- Die Sätze 2 und 3 werden aufgehoben.
§ 2
Änderung der Medizinstipendienrichtlinie
In Nr. 6 Satz 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Medizinstipendienrichtlinie (MedStipR) vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 958) wird die Angabe „Buchst. d“ durch die Angabe „Buchst. e“ ersetzt.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft.
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor