Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 609 vom 02.11.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Verwaltungsvorschrift

2030.2.3-K
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Beamte (einschl. Verwaltungsvorschriften, die Beamte und andere Angehörige des öffentlichen Dienstes betreffen)
  • Laufbahnrecht
  • Beurteilungen

2030.2.3-K

Änderung der Bekanntmachung über die Richtlinien für die
dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der
staatlichen Lehrkräfte sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter
an Schulen in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 17. Oktober 2022, Az. II.5-BP4010.2/30/18

1.
Abschnitt C der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter an Schulen in Bayern vom 27. April 2021 (BayMBl. Nr. 332) wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 3 wird die Überschrift wie folgt gefasst:
3.
Staatliche Lehrkräfte, Fachlehrkräfte und Förderlehrkräfte, die während einer Beurlaubung als Auslandsdienstlehrkraft, Bundesprogrammlehrkraft, Landesprogrammlehrkraft, Ortslehrkraft an einer Deutschen Auslandsschule oder an einer Europäischen Schule entsprechend ihrer Lehrbefähigung tätig sind
1.2
Nr. 3.1 wird wie folgt geändert:

Die Wörter „für den Schuldienst im Ausland (Auslandsdienstlehrkräfte, Bundesprogrammlehrkräfte, Landesprogrammlehrkräfte) oder an Europäische Schulen beurlaubt“ werden durch die Wörter „während einer Beurlaubung als Auslandsdienstlehrkraft, Bundesprogrammlehrkraft, Landesprogrammlehrkraft, Ortslehrkraft an einer Deutschen Auslandsschule oder als Lehrkraft an einer Europäischen Schule entsprechend ihrer Lehrbefähigung tätig“ ersetzt.

2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Stefan Graf

Ministerialdirektor