Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 624 vom 09.11.2022

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Ausbildung von Fachlehrkräften an Grund-, Mittel-, Real- und Förderschule:
Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächerverbindungen
Ernährung/Gestaltung, Musik/Informationstechnik, Englisch/Informationstechnik,
Sport/Informationstechnik und Englisch/Sport

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 24. Oktober 2022, Az. III.3-BS7040.0/5/18

  1. 1. Für die fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Ernährung/Gestaltung (Ansbach, München und Bad Aibling) gelten folgende Grundsätze:

Zwei Jahre ergänzende fachliche und pädagogische Ausbildung mit Abschuss der fachlichen und pädagogischen Prüfungen im 2. Studienjahr.

  1. 2. Für die fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Musik/Informationstechnik bzw. Englisch/Informationstechnik (Ansbach) und die fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Sport/Informationstechnik bzw. Englisch/Informationstechnik oder Englisch/Sport (München) gilt Folgendes:

Erstes Jahr fachliche Ausbildung im Zweitfach Informationstechnik bzw. Sport.

Zweites Jahr pädagogische Ausbildung.

  1. 3. Zusätzlich kann für alle Fächerverbindungen im 2. Studienjahr die fachgebundene Hochschulreife erworben werden.
  2. 4. Mit erfolgreich abgelegter Erster Lehramtsprüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer besteht die Möglichkeit, in einem einjährigen Lehrgang (Vollzeitunterricht) die zusätzliche Lehrbefähigung für das Fach Informationstechnik (Ansbach) oder Sport (München) zu erwerben.
  3. 5. Die Ausbildung richtet sich nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften (ZAPO-F I) vom 16. August 2022 (GVBl. S. 553, BayRS 2038-3-4-8-7-K) in der jeweils geltenden Fassung.
  4. 6. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung von Fachlehrkräften sind:
  • der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,
  • entsprechende berufliche Erstausbildung,
  • das Bestehen eines Eignungstests.
  1. 7. Die Bewerbungen für die Zulassung zur Ausbildung sind
  • für die Ausbildung in München

an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
– Abteilung II –
Am Stadtpark 20
81243 München
Tel.: 089 1265-2599
E-Mail: muenchen@stif2.de

  • für die Ausbildung in Bad Aibling

an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
– Außenstelle Abteilung II –
Dietrich-Bonhoeffer-Straße 28
83043 Bad Aibling
Tel.: 08061 938841-742
E-Mail: bad-aibling@stif2.de

  • für die Ausbildung in Ansbach

an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
– Abteilung III –
Schlesierstraße 26 + 28
91522 Ansbach
Tel.: 0981 97258-03
E-Mail: AbtIII@Fachlehrerausbildung-Ansbach.de

bis 17. Februar 2023 zu senden.

  1. 8. Ausbildungsförderung wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“) in der jeweils geltenden Fassung geleistet.
  2. 9. An die pädagogische Ausbildung mit der Ersten Lehramtsprüfung für Fachlehrkräfte schließt sich der Vorbereitungsdienst (im Beamtenverhältnis auf Widerruf) an. Er dauert zwei Jahre und endet mit der Zweiten Lehramtsprüfung.

Stefan Graf

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 45