Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 642 vom 16.11.2022

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Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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Sonstige Bekanntmachung

    Berichtigung der Begründung der Allgemeinverfügung zu
    Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2
    getesteten Personen (AV Corona-Schutzmaßnahmen)
    vom 15. November 2022, Az. GCRa-G8000-2022/44-504

    Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

    vom 16. November 2022, Az. GCRe-G8000-2022/44-531

    Die Begründung der Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2(AV Corona-Schutzmaßnahmen) vom 15. November 2022 (BayMBl. 2022 Nr. 631), Az. GCRa-G8000-2022/44-504, wird wie folgt berichtigt:

    1. 1.Im ersten Satz des zweiten Absatzes der Begründung zu Nr. 2.1 wird das Wort „Isolation“ durch die Wörter „Einhaltung der Schutzmaßnahmen nach Nr. 3 und 4“ ersetzt.
    2. 2.Im zweiten Satz des ersten Absatzes der Begründung zu Nr. 2.2 werden die Wörter „dauert die Isolation“ durch die Wörter „dauern die Schutzmaßnahmen nach Nr. 3 und 4“ ersetzt.

    Dr. Winfried Brechmann

    Ministerialdirektor