Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 649 vom 23.11.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Verwaltungsvorschrift

2038.3-F
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungswesen
  • Vorschriften der Geschäftsbereiche (siehe auch 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)

2038.3-F

Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung-Q2

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 10. November 2022, Az. 26-P 3510-2/14

§ 1

Die Hilfsmittelbekanntmachung-Q2 (HMQ2Bek) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 2. Dezember 2011 (FMBl. S. 398), die durch Bekanntmachung vom 24. November 2017 (FMBl. S. 536) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1. Im Wortlaut vor Nr. 1 werden die Wörter „ , für Landesentwicklung und“ durch die Wörter „und für“ ersetzt.
  2. 2. In Nr. 1.1.3 werden die Wörter „und amtliche Textausgabe“ gestrichen.
  3. 3. Nr. 1.1.9 wird aufgehoben.
  4. 4. Die bisherigen Nrn. 1.1.10 bis 1.1.12 werden die Nrn. 1.1.9 bis 1.1.11 und in Nr. 1.1.11 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.
  5. 5. Nach der neuen Nr. 1.1.11 wird folgende Nr. 1.1.12 eingefügt:
„1.1.12
Wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen,

nwb Textausgabe.“

  1. 6. In Nr. 1.4 werden die Wörter „ , von der Landesfinanzschule Bayern zugelassener“ gestrichen.
  2. 7. In Nr. 4 werden nach dem Wort „Prüfungsteilnehmer“ die Wörter „und Prüfungsteilnehmerinnen“ eingefügt.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft.

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor