Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 654 vom 23.11.2022

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Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Sonstige Bekanntmachung

Durchführung der Zwischenprüfung 2023
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 10. November 2022, Az. 26-P 3532-3/13

1In der Zeit vom 11. bis 20. April 2023 findet die Zwischenprüfung 2023 für die Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen 2022 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2022 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.

2Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung erforderlich werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 10. bis 18. Juli 2023 abgehalten.

3Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 33 bis 49) der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1581), die zuletzt durch Art. 1 der Verordnung vom 26. Februar 2019 (BGBl. I S. 171) geändert worden ist, mit der Maßgabe, dass an die Stelle des § 34 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StBAPO in der am 3. November 2022 geltenden Fassung § 61 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StBAPO in der am 4. November 2022 geltenden Fassung tritt.

4Zur Durchführung der §§ 33 ff. StBAPO wird für die Zwischenprüfung 2023 Folgendes bestimmt:

Zu § 35

5Anträge auf Nachteilsausgleich sind bis zum 16. Januar 2023 auf dem Dienstweg der den Vorsitz des Prüfungsausschusses führenden Person vorzulegen. 6Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.

Zu § 47 Abs. 1

7Steuerinspektoranwärter und Steuerinspektoranwärterinnen, die auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, scheiden mit Aushändigung der Mitteilung über das endgültige Nichtbestehen der Zwischenprüfung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aus; für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene endet diese mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor