Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 664 vom 30.11.2022

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Sondermaßnahme zur Sicherung des Lehrernachwuchses an
beruflichen Schulen zum Schuljahr 2023/2024; Zulassung von
Diplomingenieurinnen und Diplomingenieuren (Univ.) oder
Masterabsolventinnen und Masterabsolventen (Univ.) der Fachrichtungen
Elektro- und Informationstechnik und Bautechnik zum Vorbereitungsdienst
für das Lehramt an beruflichen Schulen zum September 2023

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 9. November 2022, Az. VI.2-BS9008-7a/88 216

Aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Bewerbern für das Lehramt an beruflichen Schulen in den Fachrichtungen Elektro- und Informationstechnik sowie Bautechnik werden zu dem am 12. September 2023 beginnenden Vorbereitungsdienst auch Diplomingenieurinnen und Diplomingenieure (Universität) oder Masterabsolventinnen und Masterabsolventen (Universität) der Fachrichtungen Elektro- und Informationstechnik, Bautechnik oder verwandten Studiengängen zugelassen. Zulassungsvoraussetzung ist eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung oder mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung. Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), welche die Diplom- oder Masterprüfung nach 2017 abgelegt und mit guter Abschlussnote bestanden haben.

Die Bewerbungen für die Sondermaßnahme sind bis spätestens Montag, 16. Januar 2023 an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. VI.2, 80327 München zu richten.

Dem formlosen Bewerbungsschreiben sind eine einfache Kopie des Diplomzeugnisses oder Masterzeugnisses mit Bachelorzeugnis – jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records, Nachweise über die Berufsausbildung oder mindestens einjährige Berufserfahrung sowie ein tabellarischer Lebenslauf (Formblatt) beizulegen.

Informationsveranstaltungen zur Sondermaßnahme finden im Dezember 2022 statt. Weitere Informationen können unter dem Link www.studien-seminar.de eingesehen werden. Reisekosten, die durch die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung entstehen, können nicht erstattet werden.

Weitere Informationen über die Sondermaßnahme finden sich zu gegebener Zeit auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter dem folgenden Link: www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/berufliche-schulen/quereinstieg.html.

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) erfolgt nach den in der Diplom- oder Masterprüfung erzielten Noten, der Berufserfahrung sowie dem Ergebnis eines Bewerbungsgesprächs beim Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen. Die Bewerbungsgespräche werden von Mitte Januar bis Mitte März 2023 durchgeführt.

Aus dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden. Jedoch bestehen aus derzeitiger Sicht sehr gute Anstellungschancen an staatlichen oder kommunalen beruflichen Schulen.

Die für die Sondermaßnahme ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden über weitere Details rechtzeitig informiert.

Stefan Graf

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 48