Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 671 vom 30.11.2022

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Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Sonstige Bekanntmachung

Durchführung der Zwischenprüfung 2023
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 15. November 2022, Az. 26-P 3532-2/10

1In der Zeit vom 11. bis 18. April 2023 findet die Zwischenprüfung 2023 für die Regierungsinspektoranwärter und Regierungsinspektoranwärterinnen 2022 und für Beamte und Beamtinnen in der Ausbildungsqualifizierung für die Ämter ab der dritten Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2022 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.

2Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung erforderlich werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 10. bis 17. Juli 2023 abgehalten.

3Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Ersten Teils Vierter Abschnitt der Fachverordnung Staatsfinanz (FachV-StF) vom 15. November 2011 (GVBI. S. 579, BayRS 2038-3-5-6-F), die zuletzt durch § 1 der Verordnung vom 11. August 2022 (GVBl. S. 585) geändert worden ist, und der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl. S. 76, BayRS 2030-2-10-F), die zuletzt durch § 4 der Verordnung vom 1. Oktober 2019 (GVBl. S. 594) geändert worden ist.

4Zur Durchführung der §§ 24 ff. FachV-StF wird für die Zwischenprüfung 2023 Folgendes bestimmt:

5Schriftliche Arbeiten sind in den nachfolgend genannten Fächern und Teilgebieten zu fertigen (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FachV-StF):

  1. 1. Staatsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsverfahrensrecht und Allgemeines Beamtenrecht,
  2. 2. Versorgungsrecht und Besoldungsrecht,
  3. 3. Privatrecht,
  4. 4. Arbeitsrecht,
  5. 5. Wirtschaftswissenschaften.

6Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens bis zum 15. Februar 2023 auf dem Dienstweg der den Vorsitz des Prüfungsausschusses führenden Person vorzulegen. 7Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor